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Brunner Toni · Nationalrat · 2004-06-04

Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-06-04

Wortprotokoll

Ich nehme das dringliche Verfahren wörtlich und begründe nicht nur den Antrag der Minderheit I, sondern auch jener der Minderheit IV. Nehmen Sie sich ein Beispiel an mir: So könnten wir dieses Geschäft heute Morgen durchberaten - zumal ich heute Morgen schon gefragt worden bin, ob diese Übung hier überhaupt einen Sinn mache; aber das ist eine andere Frage.

Zu Artikel 3: Die Minderheit I unterscheidet sich von der Mehrheit dadurch - Sie sehen das auf der Fahne -, dass sie die unverbindliche und von aussen gesehen oder auch von uns aus gesehen nichtssagende Formulierung des Bundesrates gänzlich weglassen will. Was heisst schon, wie es im Entwurf des Bundesrates formuliert ist, "ausgewogene und nachhaltige räumliche Entwicklung sicherstellen"? Ich meine, das tönt zwar gut, orientiert sich aber viel zu wenig an den wirklichen Zielen und vor allem an den Problemen im Bereich des Bauens und der Raumplanung, sei dies nun in den Ballungszentren oder generell im ländlichen Raum.

Die Mehrheit der Kommission konnte sich daher auf ein greifbares und wichtiges Ziel einigen: Die Regulierungsdichte mit Schwerpunkt im Bauwesen und in der Raumplanung soll abgebaut werden, dies mit dem Ziel, eine wirtschaftliche und gedeihliche Entwicklung aller Regionen zu ermöglichen. Auf diese Kernaussage konzentriert sich denn auch der Antrag der Minderheit I, der den gesamten zweiten Teil des Antrages der Mehrheit beinhaltet.

Eine wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land setzt sowohl funktionsfähige Agglomerationen und starke Zentren voraus wie auch ländliche Regionen, die sich aber zuerst überhaupt einmal entwickeln können müssen. Dies wird heute durch die Gesetzgebung nicht selten erschwert oder gar verunmöglicht. Wir wissen es alle: Mehrere Milliarden Franken werden in unserem Land nicht investiert, weil Bauvorhaben blockiert oder gänzlich verhindert werden. Die Wirtschaft wächst nicht wie gewünscht, und wir wundern uns noch, warum. Das Stadion in Zürich lässt grüssen.

Mit der Formulierung in Buchstabe a bezwecken wir einerseits weniger Vorschriften, weniger Einschränkungen und Behinderungen im Bereiche des Bauens, der Raumplanung generell, weniger Regulierung und effizientere Verfahren, Korrekturen im Verbandsbeschwerderecht - natürlich am besten dessen Abschaffung. Zudem muss Artikel 24 im Raumplanungsgesetz viel weniger eng gefasst werden. Das Oberziel muss eine wirtschaftliche Entwicklung aller Regionen in diesem Lande sein.

Noch zur Minderheit IV, die Absatz abis gänzlich streichen will: Für uns ist in Buchstabe a bereits festgehalten, wie wir sämtliche Regionen stärken wollen, eben mit dem Abbau der Regulierungsdichte. Die Mehrheit will die Instrumente der Regionalpolitik neu definieren und stärken. Für uns ist dieses Ziel erreicht, wenn wir Buchstabe a konsequent beherzigen und in der laufenden Legislatur auch umsetzen. Gerade auch den ländlichen Raum, der mit diesem Buchstaben abis besonders angesprochen ist, könnten wir nämlich mit geeigneten Massnahmen ganz gezielt stärken.

Wir möchten eine wirtschaftliche Entwicklung im ländlichen Raum, die zum Beispiel den Bauernfamilien mehr Wertschöpfung in ihrem Umfeld ermöglicht. Mehr Wertschöpfung wird nur durch weitere Einkommens- und Erwerbsmöglichkeiten ermöglicht, idealerweise zum Beispiel auch auf dem eigenen Bauernhof, sei dies im Agrotourismus, zum Beispiel eben mit Ferien auf dem Bauernhof. Schauen Sie einmal unsere Nachbarn in Österreich an: Da haben die Bauernbetriebe ihr Haupteinkommen mit den Betten, die sie im Tourismus anbieten, und nicht mehr mit den Kühen, die im Stall stehen. Aber wir in der Schweiz verunmöglichen mit unserer Gesetzgebung nur schon, dass sinnvollerweise die bestehende Bausubstanz optimal ausgeschöpft werden könnte, ohne dass weitere Erschliessungen notwendig wären - und obwohl damit sogar der Druck auf Neubauten verringert werden könnte.

Wir verhindern also zusätzliche wirtschaftliche Impulse und Wertschöpfungsmöglichkeiten in unserem Land, und wir benachteiligen uns gegenüber dem nahen Ausland unnötigerweise. Wir stehen damit in einem ungleichen Konkurrenzverhältnis. Statt zu studieren, wie wir Geld in die Regionen pumpen könnten, wären einfache Lösungen wie z. B. Erleichterungen bei Umbauten von bestehender Bausubstanz durchaus sinnvoll und würden den Regionen mehr Wertschöpfung ermöglichen.

Wenn wir also Buchstabe a mit dem Antrag der Minderheit I bzw. der Mehrheit verankern, so sind für die SVP-Fraktion in Artikel 3 keine weiteren Ergänzungen mehr notwendig - schon gar nicht neue gesetzliche Grundlagen, z. B. für die geforderten Natur- und Landschaftspärke, wie das eine Minderheit mit einem Buchstaben c will. Dies ist letztlich keine Förderung des ländlichen Raumes, sondern eine weitere Einschränkung der Entwicklungsmöglichkeiten.

Ich bitte Sie, sowohl die Minderheit I als auch die Minderheit IV zu unterstützen.