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Huber-Hotz Annemarie · 2004-06-04

Huber-Hotz Annemarie · Bern · 2004-06-04

Wortprotokoll

Ich nehme gerne zu diesen Minderheitsanträgen Stellung. Der Bundesrat möchte mit diesem Artikel 7 zwei Dinge verwirklichen. Einerseits will er das Ziel des Wirtschaftswachstums unterstützen, andererseits will er die demographische Herausforderung angehen. Deshalb hat der Bundesrat in seinem Artikel 7 zwei Stossrichtungen vorgesehen, einerseits die bessere Vereinbarkeit von Familie und Berufsleben, andererseits die bessere Integration älterer Menschen ins Arbeitsleben.

Deshalb bitte ich Sie, diese zwei Stossrichtungen ebenfalls zu unterstützen und den Antrag der Minderheit I (Brunner Toni), den ganzen Artikel zu streichen, abzulehnen.

Was Buchstabe a in der Fassung der Kommissionsmehrheit betrifft, kann der Bundesrat diesem Anliegen zustimmen. Allerdings ist er sich bewusst, dass die Kommissionsmehrheit nur ein Anliegen des Bundesrates aufnimmt, und ich beantrage Ihnen deshalb, auch der Minderheit V (Roth-Bernasconi) zuzustimmen, allerdings nicht mit der Begründung der Antragstellerin der Minderheit, sondern in der Formulierung des Bundesrates. Der Bundesrat schlägt zur Verwirklichung der Integration älterer Menschen ins Arbeitsleben ein konkretes Massnahmenpaket vor. Es ist auf Seite 53 des Berichtes beschrieben. Ich will dieses Programm nicht im Detail hier erwähnen, aber auf jeden Fall geht es weniger weit, als die Minderheit V (Roth-Bernasconi) dies will, was jetzt von Frau Heim auch entsprechend ausgeführt wurde.

Hingegen will der Bundesrat mit Artikel 7 keine Familienpolitik verwirklichen. In diesem Zusammenhang ist auf die entsprechenden parlamentarischen Initiativen Fehr Jacqueline und Meier-Schatz hinzuweisen. Es liegt jetzt am Parlament, in dieser Frage erste Entscheide zu fällen. Für den Bundesrat ist diese Familienpolitik vor allem auch aus finanzpolitischen Überlegungen kein prioritäres Anliegen. Der Bundesrat verweist auch auf die Erwerbsersatzregelung bei Mutterschaft, worüber im September abgestimmt wird. Das ist für den Bundesrat ein wichtiges Anliegen, um eben auch die Vereinbarkeit von Berufsarbeit und Familienarbeit unterstützen zu können.

Was die Anträge der Minderheiten III (Rossini) und IV (Rossini) betrifft, gehen sie dem Bundesrat ebenfalls zu weit. Der Bundesrat möchte das Schwergewicht auf die Sicherung der Sozialversicherungen und Sozialwerke legen und keine weiteren Massnahmen zur Bekämpfung der Armut und auch keine gesetzlichen Grundlagen im Bereich der Sozialhilfe vorsehen. Der Bundesrat ist der Meinung, dass es hier im Wesentlichen um eine Kompetenz der Kantone geht und die Bestrebungen des NFA nicht durch eine neue Vermischung von Aufgaben zwischen Bund und Kantonen unterlaufen werden sollten, ganz abgesehen von den finanzpolitischen Überlegungen.

Ich bitte Sie also, die Minderheit I (Brunner Toni) - Streichung des ganzen Artikels - abzulehnen, ebenfalls die Minderheit II (Meier-Schatz) und die Minderheiten III (Rossini) und IV (Rossini). Hingegen kann der Bundesrat der Minderheit V (Roth-Bernasconi) im eingeschränkten Sinne zustimmen.