Pfister Gerhard · Nationalrat · 2004-06-07
Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-07
Wortprotokoll
Die CVP-Fraktion ist für Eintreten auf die Vorlage. Trotzdem möchte ich Ihnen nicht verhehlen, dass ich eine gewisse Skepsis gegenüber der Unterzeichnung einer solchen Charta habe. Ich habe diese Skepsis nicht, weil ich gegen die Gemeindeautonomie wäre, sondern vor allem deshalb, weil ich den Eindruck habe, dass eine solche europäische Charta nicht unbedingt auf die Eigenheiten der schweizerischen Subsidiarität und den Föderalismus eingeht. Der langjährige Widerstand der Kantone gegen die Unterzeichnung zeigt, dass die Konzeption der Charta nicht unbedingt auf die Schweiz passt. Im Vergleich zu den anderen europäischen Ländern haben die Kantone eine gewichtigere Stellung.
Das Ziel der Charta ist es eigentlich, die Gemeinden zu stärken. Das ist in den meisten europäischen Ländern offenbar eine dringende Notwendigkeit. Aber in den meisten europäischen Ländern hat die mittlere Ebene, zwischen Gemeinden und nationalem Parlament, eine weniger starke Rolle als bei uns die Kantone. So kommt es unter Umständen dazu, dass wir hier, wenn wir auf nationaler Ebene etwas unterzeichnen, den Gemeinden Möglichkeiten in die Hand geben, die sie unter Umständen dann gegen ihren Kanton verwenden können, z. B. bei Diskussionen um die interkantonale Aufgabenteilung.
Die Möglichkeit, dass man quasi à la carte nicht alle Punkte übernehmen muss, ermöglicht aber, dass auch die Schweiz mitmachen kann. Gerade deshalb aber muss man die Punkte streichen, die den Gemeinden die Möglichkeit geben, einen Rechtsanspruch finanzieller Art gegenüber den Kantonen anzubringen - deshalb auch der Minderheitsantrag betreffend Artikel 9.
Es ist mit einer solchen Charta wie meistens bei der Unterzeichnung solcher internationaler Verlautbarungen. Damit sie allen verschiedenen Ländern gerecht werden, sind sie derart allgemein gehalten, dass sie nur noch wenig Konkretes bedeuten. Zudem regelt diese Charta eine Problematik, die in der Schweiz gerade nicht das Problem ist. Wir leiden, wenn schon, nicht an zu wenig Gemeindeautonomie, ausser bei Bürgerrechtsentscheiden, sondern an zu viel Aufsplitterung auf Kleinst- und Kleingemeinden. Deshalb beschlossen manche Gemeinden gerade eine Fusion. Andere europäische Länder mit einem eher zentralistischen Staatsbild sind eventuell mehr darauf angewiesen, dass man sie auf die aus meiner Sicht sinnvollen Möglichkeiten aufmerksam macht, die autonomere Gemeinden haben können, nämlich Bürgernähe und Effizienz.
Zudem kann ich nicht umhin, darauf hinzuweisen, dass der Bundesrat selbst gegenüber der Charta eine eher ambivalente Haltung an den Tag legt. Auf der einen Seite betont er die Wichtigkeit einer Unterzeichnung, aber auf der anderen Seite schlug er vor, die Charta nicht dem Staatsvertragsreferendum zu unterstellen. Wenn die Charta also nicht so wichtig ist, warum soll man sie denn unterzeichnen? Wenn sie wichtig ist, warum behauptet dann der Bundesrat, Artikel 9 bedeute keinen Rechtsanspruch der Gemeinden?
Die Haltung des Bundesrates lässt deshalb klar erkennen, worum es hier geht: um die Unterzeichnung einer Charta durch die Schweiz aus aussenpolitischen Gründen, ohne innenpolitische Konsequenzen. Es geht also um einen Akt, mit dem man zeigen will, dass man ein solidarisches Mitglied der europäischen Gemeinschaft sein will. Dagegen ist nichts [PAGE 941] einzuwenden, solange die Konsequenzen für die schweizerische Souveränität und die Souveränität der Kantone klar aufgezeigt werden. Aber gerade die Tatsache, dass der Bundesrat diesen Beschluss nicht dem Staatsvertragsreferendum unterstellen wollte, zeigt, dass er die Charta eher als blosses symbolisches Zeichen nach aussen auffasst. Wir sollten vorsichtig sein mit einer Politik der Symbole, denn sie wird bald konkrete Folgen zeitigen, die man vielleicht so nicht wünschte.
Aus der Sicht der Kommission erfolgt aus der Abstimmung vom 9. Februar 2003 die Konsequenz, dass wir die Charta dem Staatsvertragsreferendum unterstellen sollten. Ich bin der Meinung, dass wir mit dieser Charta auch unter dem Aspekt der Souveränität leben können, vor allem wenn wir sie dem Staatsvertragsreferendum unterstellen und zusätzlich verhindern, dass finanzielle Rechtsansprüche der Gemeinden an die Kantone gestellt werden können. Wenn ein Teil des Volkes dann der Auffassung ist, ein Teil der Charta gehe zu weit, soll man auch darüber abstimmen können.
Aber ich möchte klar festhalten, dass ich der Charta vor allem deshalb zustimme, weil der Bundesrat überzeugend versichert hat, dass sie innenpolitisch keine finanziellen Konsequenzen hat oder haben darf und dass es sich hier um ein Signal gegen aussen handelt, dass man andere Länder unterstützen will, die Anstrengungen machen, ihren Gemeinden mehr Autonomie zu geben. Das, was die Charta will, ist in der Schweiz grösstenteils realisiert; das, was sie eventuell zusätzlich impliziert, ist nicht nötig und aus meiner Sicht auch nicht wünschenswert. Aber manchmal erachtet es der Bundesrat als nötig, solidarische Signale nach aussen zu geben. In dieser Hinsicht möchte ich ihn auch nicht einschränken, solange die Souveränität nicht tangiert wird. Zudem hat er, wie gesagt, einigermassen glaubhaft machen können, dass die Charta mit dem Einvernehmen der Kantone vorgelegt wurde. Deshalb stimmen wir für Eintreten.