Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-06-07
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-06-07
Wortprotokoll
Es ist so: Nachdem das Ermittlungsverfahren durchgeführt und ein Urheber ermittelt wurde, musste der Bundesanwalt die Ermächtigung beim Bundesrat einholen. In einem solchen Fall ist zuerst der betreffende Bundesrat zu begrüssen; er hat eine Stellungnahme abzugeben. Dann ist zu entscheiden, ob es genügt, dass eine disziplinarische Massnahme ausgesprochen wird. Ich bin beauftragt worden, das zu tun. Wenn ich zu diesem Schluss komme, werde ich die Ermächtigung verweigern. Aber damit ist die Sache immer noch nicht fertig, sondern dann geht sie an den Bundesanwalt. Der Bundesanwalt hat wieder die Möglichkeit, Einsprache zu erheben; er hat die Frage zu beurteilen, ob das Verfahren nicht trotzdem gerichtlich durchgeführt werden sollte. Verzichtet er darauf, ist der Fall erledigt; dann hat die Bundesanwaltschaft zu informieren, denn sie hat die Informationshoheit. Im anderen Fall, wenn also die Bundesanwaltschaft findet, das Bundesgericht müsse diesen Fall schlussendlich entscheiden, geht das Verfahren natürlich länger und wird wahrscheinlich in diesem Jahr nicht mehr zu Ende geführt werden können.