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Bührer Gerold · Nationalrat · 2004-06-08

Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-08

Wortprotokoll

Auch für uns von der FDP-Fraktion spielt die langfristige Sicherung der AHV eine zentrale Rolle. Nichtsdestotrotz lehnen wir die Initiative wie auch den Gegenvorschlag eindeutig ab. Beide Vorschläge geben vor, die AHV-Problematik oder - ich sage es einmal so: - die Finanzierungsproblematik nachhaltig zu lösen, was aber aufgrund der Zahlen nicht der Fall ist. Es sind aber insbesondere die folgenden Elemente, die uns in der Güterabwägung zu einem doppelten Nein bringen:

1. Die Unabhängigkeit der Nationalbank. Von einem der Initianten wurde dargestellt, es würde bezüglich der Gewinnüberweisung ja nur die Kontonummer verändert. Das mag buchhalterisch so sein, weil dann die Gewinne anstatt zum Bund und zu den Kantonen in den AHV-Fonds fliessen würden. Aber ich glaube, es ist schon reichlich blauäugig, das so vereinfacht darstellen zu wollen. Ich kenne jedenfalls kein namhaftes Land in der OECD, das eine derartige Gewinnzweckbestimmung zugunsten eines tragenden Sozialwerkes [PAGE 969] vorsieht. Es ist doch ganz eindeutig klar, dass insbesondere in Zeitperioden, wo wir Finanzierungslücken bei der AHV haben, der politische Druck auf die Notenbank zunehmen wird. Ich glaube, das müssen wir doch realistischerweise so sehen. Aber eine offene Volkswirtschaft wie jene der Schweiz, die wie kaum ein anderes Land international verflochten ist und über einen wichtigen Finanzplatz verfügt, kann zuallerletzt irgendwelche Abstriche an der Unabhängigkeit und der Glaubwürdigkeit der Nationalbank dulden. Das ist für uns der zentrale Grund, weshalb wir die Initiative wie auch den Gegenvorschlag ablehnen.

Wir haben nämlich auch verschiedentlich den Druck der Gewinnausschüttungsbedürfnisse angemahnt, den Bund und Kantone in den letzten Jahren teilweise gemacht haben. Da stimme ich mit Kollege Rechsteiner zum Teil sogar überein. Wir müssen hier mit der Rolle der Nationalbank, wie sie in der Verfassung klipp und klar definiert ist, sehr sorgsam umgehen.

2. Zur Nachhaltigkeit, die wir in Bezug auf die Finanzierung der AHV bestreiten: Selbst wenn man die zurückhaltenden Gewinnzahlen, die in der Kommission abgegeben worden sind, in Zweifel zieht - wie das dargelegt worden ist -, selbst wenn man davon ausgeht, dass wir im Schnitt der Jahre auch nach 2012/13 Gewinne um die 2 Milliarden Franken pro Jahr haben werden, wenn dann diese überhöhten Rückstellungen, die wir jetzt noch ausschütten können, aufgezehrt sein werden, müssen wir ja 1 Milliarde Franken an die Kantone geben. Dann verbleibt je nachdem rund 1 Milliarde Franken für die AHV. Das heisst: Wir sprechen dann von 3 Prozent, in ein paar Jahren sogar von weniger als 3 Prozent des steigenden AHV-Ausgabenbudgets.

Es kommt noch etwas dazu: Die Notenbankgewinne sind nun einmal schwierig prognostizierbar. Denn sie werden durch wechselkursbedingte Wertberichtigungsbedürfnisse erheblich beeinflusst. Ich kann mich noch gut an die Phase massiv sinkender Dollarwechselkurse erinnern. Oder jetzt, wo auch der Euro und der Yen eine etwas gestiegene Bedeutung im Portfolio der Notenbank spielen, haben die Brüche in der Entwicklung der Wechselkurse natürlich einen Einfluss auf die Gewinnausschüttungsfähigkeit der Nationalbank.

3. Ein weiterer Punkt, der dagegen spricht: Der Bund wird bestraft, wir haben es heute Morgen mehrfach erwähnt. Ich möchte jetzt selbstverständlich die richtigen Zahlen bringen, die für die Initiative gelten. Wenn wir von einem Gewinn der Nationalbank von 2,5 Milliarden Franken ausgehen, entgehen dem Bund Einnahmen von rund 0,8 Milliarden Franken. Man müsste mir schon einmal erklären, wie man dann diese Lücke beim Bundeshaushalt schliessen würde. Bei den Kantonen hängt es selbstverständlich davon ab, wie hoch der Notenbankgewinn ist, damit man dann sagen kann, wie gross der Einfluss auf die Ausschüttung bei den Kantonen ist.

Zum Gegenentwurf: Wir lehnen ihn ab, weil er neu festlegt, dass eine Hälfte der AHV und die andere den Kantonen gegeben werden soll. Das heisst, die Kantone würden hier auch verlieren, ihr Anteil ginge von zwei Dritteln auf die Hälfte zurück. Das heisst wiederum, bei 2,5 Milliarden Franken würde die Ausschüttung an die Kantone um rund 400 Millionen Franken geringer ausfallen. Beim Bund wäre es, wenn wir den gleichen Gewinn zugrunde legen, eine Einbusse von 0,8 Milliarden Franken.

Zusammengefasst: Wir sind der Auffassung, dass wir der Bevölkerung Sand in die Augen streuen, und das sollten wir in Sachen AHV-Finanzierung nicht tun. Wir nehmen die Notenbankgewinne und spielen sie als wichtige Finanzierungsquelle hoch, obwohl wir wissen, dass diese Gewinne zyklisch schwanken können. Schliesslich würden wir dem Ansehen und der Unabhängigkeit der Nationalbank mittel- bis längerfristig Schaden zufügen, und das ist wiederum nicht im Interesse eines attraktiven, vertrauenswürdigen Wirtschaftsstandortes Schweiz, der auch fähig ist, Arbeitsplätze in der Zukunft zu generieren.