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Bührer Gerold · Nationalrat · 2004-06-08

Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-08

Wortprotokoll

Seit dem Bekanntwerden der Grössenordnung der überschüssigen Goldreserven sehen wir uns in der Diskussion mit immer weiter wachsenden Begehrlichkeiten konfrontiert. Man meint, mit diesem Gold oder mit den Erträgen dieses Goldes könne man alles Mögliche bewerkstelligen, was man sonst ja eigentlich nicht finanzieren könnte. Trotz aller Ideologie müssen wir doch auch bei der Verwendung dieses Erbes ökonomische und finanzpolitische Gesetzmässigkeiten und Realitäten beachten. Anstatt jetzt mit diesen 20 Milliarden Franken grosse Illusionen zu wecken, dürfen wir die Realitäten nicht aus den Augen verlieren. Anstatt uns dem demoskopischen Kaffeesatzlesen zu ergeben und uns zu fragen, was nach der letzten Volksabstimmung allenfalls am besten ankommen könnte, müssen wir uns vielmehr die Frage stellen, wie wir mit diesen Mitteln umgehen, damit es auf nachhaltige Weise den Interessen unseres Landes dient.

Die FDP-Fraktion geht von folgenden Leitplanken aus:

1. Wir respektieren nach wie vor die Verfassung, und die Verfassung sagt in Artikel 99 Absatz 4 klipp und klar, dass vom Reingewinn der Nationalbank mindestens zwei Drittel an die Kantone auszuschütten sind. Bei diesem Goldschatz geht es um nichts anderes als um zurückbehaltene Gewinne. Deswegen müssen diese Mittel zwangsläufig zu zwei Dritteln an die Kantone und zu einem Drittel an den Bund ausgeschüttet werden. Eine andere Lösung käme unseres Erachtens einer Missachtung dieses Verfassungsrechtes gleich. Es käme auch einem Pyrrhussieg gleich, vor allem in der jetzigen Situation, in der die Beziehungen zwischen Bund und Kantonen in verschiedener Hinsicht belastet sind.

2. Unsere Priorität gilt klar der Schuldentilgung. Ich meinte nicht recht zu hören, als ich vorhin vernahm, das sei etwas Missbräuchliches. Nein, wenn wir mit diesen Mitteln Schulden tilgen, dann sparen Bund und Kantone jährlich, je nach Zinssatz, zwischen 700 Millionen Franken und 1 Milliarde Franken an Zinsausgaben. Dieses Geld können wir, statt in Form von Zinsendienst, für Bildung, für Soziales und für andere Zwecke einsetzen. Wer hier bei Schuldentilgung also von Missbrauch spricht, der scheint die Ökonomie wirklich auf den Kopf stellen zu wollen.

3. Wir lehnen alle Anträge ab, die einen Erwartungsdruck an die Schweizerische Nationalbank erzeugen, die die verfassungsmässig gewährleistete Unabhängigkeit der Nationalbank tangieren. Dies wäre wiederum eine kurzsichtige Lösung, weil wir das hohe Gut der Geldwertstabilität in keiner Art und Weise tangieren dürfen.

4. Wir lehnen jegliche Zweckbindung ab. Prioritäre Staatsaufgaben müssen via Staatshaushalt, nach politischer Ausmarchung, finanziert werden. Es darf doch nicht dazu kommen, dass wir immer mehr separate, zweckgebundene Kassen errichten.

5. Wir wollen auch keine Anschubfinanzierungen. Entweder sagen wir Ja zu mehr Mitteln für die Familien, oder wir sagen Ja zu mehr Mitteln für Bildung und Forschung, aber wir sagen sicherlich nicht Ja zu Anschubfinanzierungen, die Folgekosten generieren, die wir dann nicht mehr zu zahlen bereit sind.

6. Auch für uns steht selbstverständlich die Verpflichtung gegenüber der AHV ganz oben auf der politischen Prioritätenliste. Aber es ist Augenwischerei, wenn man jetzt nach aussen hin den Eindruck erweckt, wir würden mit der Fassung der Mehrheit quasi die AHV retten. Was sind denn die Zahlen? Wenn wir zwei Drittel der Erträge gemäss Mehrheit der AHV zukommen lassen, dann sprechen wir von knapp 300 Millionen Franken, das heisst, wir diskutieren über nicht einmal 1 Prozent des jährlichen AHV-Budgets, oder wir diskutieren über einen Zehntel eines Mehrwertsteuerprozentes. Wer mit der Fassung der Mehrheit durchs Land zieht und sich als Retter der AHV aufspielt, ist meines Erachtens politisch nicht glaubwürdig. Ich muss das mit aller Deutlichkeit sagen.

Deswegen, zusammengefasst: Die FDP-Fraktion wird prioritär der Minderheit V (Favre) zustimmen, nämlich Schuldentilgung, also ähnlich wie ein Antrag aus den Reihen der EVP/EDU-Fraktion, der uns heute Morgen vorgelegt worden ist. Wir werden in zweiter Priorität der Fassung des Bundesrates und dem Antrag der entsprechenden Minderheit zustimmen, nämlich Substanzerhaltung und Ausschüttung der Erträge gemäss Bundesverfassung. Als Eventualantrag steht noch der Antrag der Minderheit VI (Maitre) zur Disposition. Wir werden aber alle anderen Anträge, auch den Antrag der Mehrheit oder die Anträge für Anschubfinanzierungen, entschieden ablehnen. Das sind unseres Erachtens kurzsichtige Lösungen; es sind keine finanzpolitisch und volkswirtschaftlich nachhaltigen Lösungen.