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Kaufmann Hans · Nationalrat · 2004-06-08

Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-06-08

Wortprotokoll

Heute und im schlimmsten Falle morgen werden wir insgesamt 13 Vorlagen behandeln, die sich mit den überschüssigen oder, besser gesagt, freien Reserven der Schweizerischen Nationalbank (SNB) in Form von 1300 Tonnen Gold oder mit der Verteilung der künftigen SNB-Gewinne befassen.

Wir beginnen mit dem Geschäft 03.049, das auf die Botschaft des Bundesrates vom 20. August 2003 zurückgeht und in zwei separate Vorlagen gegliedert ist. Die beiden Vorlagen stellen eigenständige Vorschläge dar. Sie können unabhängig voneinander angenommen oder abgelehnt werden. Zu Beginn werden wir uns mit Vorlage 1 beschäftigen. Vorlage 2 wird am Schluss der ganzen Serie behandelt werden; gemäss Tagesplan wäre das vor dem Mittag vorgesehen.

Vorlage 1, der Entwurf des Bundesrates, regelt die Verwendung von Nationalbankaktiven im Wert von 1300 Tonnen Gold, was beim heutigen Goldpreis von rund 15 600 Franken pro Kilo einem Wert von etwas mehr als 20 Milliarden Franken entspricht. Vorlage 2 - ich erwähne sie auch schon, damit Sie die Übersicht haben - betrifft die Volksinitiative "Nationalbankgewinne für die AHV", welche den Grossteil der künftigen SNB-Gewinne dem AHV-Fonds zukommen lassen will.

Diese so genannte Kosa-Initiative ist nicht mit der Volksinitiative der SVP, der so genannten Gold-Initiative, zu verwechseln. Über diese haben wir bereits am 22. September 2002 abgestimmt. Die Gold-Initiative wollte ja die gesamten überschüssigen Währungsreserven der AHV zukommen lassen. Sie wurde aber, wie auch der Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament, von Volk und Ständen knapp abgelehnt. Der Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament wollte damals die Goldreserven während 30 Jahren in ihrer Substanz erhalten und nur die Erträge zu gleichen Teilen der AHV, der Solidaritätsstiftung und den Kantonen zugute kommen lassen. Gegenwärtig und voraussichtlich bis zum Jahr 2013 beträgt die jährliche Ausschüttung der Nationalbank etwa 2,5 Milliarden Franken, wovon der Bund 833 Millionen Franken und die Kantone 1,667 Milliarden Franken erhalten.

Deshalb stellt sich weiterhin die Frage, was mit dem Erlös aus dem Verkauf der 1300 Tonnen Gold passieren soll. Bis eine andere Verfassungsgrundlage geschaffen wird, verbleiben die freien Reserven bei der Nationalbank. Gestützt auf die am 12. Juni 2003 zwischen der Nationalbank und dem Finanzdepartement abgeschlossene Zusatzvereinbarung können ab Frühling 2004 die jährlich aus den freien Aktiven anfallenden Erträge gemäss geltendem Recht zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone ausgeschüttet werden.

Seit den Kommissionsberatungen haben weitere Volksabstimmungen stattgefunden, die indirekt auch mit den heutigen Vorlagen zu tun haben. Einerseits wurde das Steuerpaket abgelehnt, sodass der Bund und die Kantone keine Steuerausfälle zu beklagen haben. Diese möglichen Steuerausfälle wurden während der Behandlung dieses Geschäftes in der Kommission nicht selten als Begründung für eine fortgesetzte Berücksichtigung des Bundes und der Kantone bei der Verwendung der Verkaufserlöse aufgeführt. Andererseits wurde aber auch die Mehrwertsteuererhöhung zugunsten der AHV abgelehnt, sodass für die AHV nach wie vor ein Finanzierungsbedarf besteht. Doch nun zu den Vorlagen 1 und 2.

Zur Vorlage 1, dem Entwurf des Bundesrates: Infolge der Aufhebung der Goldbindung des Frankens per 1. Mai 2000 verfügt die Nationalbank über freie Währungsreserven, die sie nicht für die Geld- und Währungspolitik benötigt. Dementsprechend können diese freien Aktiven im Gegenwert von 20 Milliarden Franken verkauft und für andere öffentliche Zwecke eingesetzt werden. Der Bundesrat schlägt nun eine Übergangsbestimmung in der Bundesverfassung vor. Danach sollen die aus dem Verkauf der freien Aktiven resultierenden Erlöse in ihrer Substanz real erhalten und durch einen rechtlich selbstständigen Fonds bewirtschaftet werden. Die Erträge sollen gemäss geltendem Verteilschlüssel für die Nationalbankgewinne während 30 Jahren zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone ausgeschüttet werden. Bei einem realen Ertrag von 2,5 Prozent stünden nach Ansicht des Bundesrates jährlich rund 500 Millionen Franken für die Ausschüttung zur Verfügung. Nach 30 Jahren würde der Fonds aufgelöst, sofern Volk und Stände nichts anderes beschlössen. Das Fondsvermögen würde zu zwei Dritteln an die Kantone und zu einem Drittel an den Bund fallen.

Ihre Kommission hat die Vorlage in wesentlichen Punkten abgeändert. Ihre WAK beantragt Ihnen mit 13 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, die bereinigte Vorlage anzunehmen. Konkret heisst dies, dass Ihre Kommission - wie auch der Bundesrat - den Verkaufserlös in einen rechtlich selbstständigen Fonds einbringen will und den realen Wert erhalten will. Während 30 Jahren sollen dann aber zwei Drittel des Ertrages an die AHV und ein Drittel an die Kantone ausgeschüttet werden. Sofern Volk und Stände nichts anderes beschliessen, fallen nach 30 Jahren zwei Drittel des Vermögens an die AHV, ein Drittel an die Kantone.

Auf der Fahne finden Sie fünf Minderheitsanträge und einen Eventualantrag der Minderheit VI, die sich in Bezug auf die Werterhaltung bzw. den Verzehr des Verkaufserlöses, den Verteilschlüssel, die Dauer der Gewinnverteilung und den Verteilschlüssel nach Ablauf der Verteilfrist unterscheiden. Darauf werden wir dann in der Detailberatung zurückkommen.

Zum Bundesbeschluss 2, zur Volksinitiative "Nationalbankgewinne für die AHV", zur so genannten Kosa-Initiative: Die am 9. Oktober 2002 mit 116 000 gültigen Unterschriften vom "Komitee sichere AHV" eingereichte Volksinitiative hat nicht die überschüssigen Goldreserven der Vergangenheit zum Gegenstand, sondern die künftigen und periodisch anfallenden Erträge der Nationalbank. Die Initiative schlägt vor, den geltenden Verteilschlüssel - heute ist es so, dass der Bund ein Drittel und die Kantone zwei Drittel erhalten - zu ändern [PAGE 948] und den Reingewinn der Nationalbank künftig an die AHV auszubezahlen. Vorbehalten wäre ein Anteil der Kantone von jährlich 1 Milliarde Franken, der der Inflation angepasst werden kann.

Der Bundesrat empfiehlt die Initiative zur Ablehnung. Seiner Ansicht nach vermag die Initiative nicht den von den Initianten erhofften Beitrag zur Sicherstellung der AHV zu leisten und würde zudem in Widerspruch zur verfassungsmässigen Unabhängigkeit der Nationalbank stehen. Die Initianten gehen gemäss ihren Ausführungen in den Kommissionen von wesentlich höheren Anlageerträgen aus, als sie in der Vergangenheit erzielt wurden.

Ihre Kommission teilte die Bedenken des Bundesrates nur teilweise, lehnte die Initiative aber mit 14 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen ebenfalls ab, nicht zuletzt deshalb, weil Ihnen die Kommission einen Gegenvorschlag unterbreitet. Dieser Gegenvorschlag, den ich Ihnen nun gleich noch erläutern werde, wurde mit 13 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.

Worum geht es beim Gegenvorschlag? Die Mehrheit der Kommission schlägt Ihnen vor, die Gewinnausschüttung je zur Hälfte dem Ausgleichsfonds der AHV und den Kantonen zukommen zu lassen. Dieser Vorschlag - wie auch die Volksinitiative - hat erhebliche finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und auf die Kantone: Der Bund geht der heutigen rund 833 Millionen Franken Ausschüttung verlustig; die Kantone erhalten zwar 417 Millionen weniger, aber sie kassieren weiterhin 1,25 Milliarden Franken, vorausgesetzt allerdings, dass sich die jährlich zu verteilenden Gewinne weiterhin auf rund 2,5 Milliarden Franken belaufen. Die AHV erhält ebenfalls 1,25 Milliarden Franken.

Mit der Kosa-Initiative würde der Bund ebenfalls leer ausgehen; die Kantone erhielten einen Fixbetrag von 1 Milliarde Franken. Der Rest würde an die AHV gehen; das sind heute etwa 1,5 Milliarden Franken, was rund 5 Prozent der jährlichen Einnahmen der AHV entsprechen würde.

Der Bundesrat lehnt auch diesen Gegenvorschlag ab, weil er sich um die Unabhängigkeit der Nationalbank sorgt. Zutreffender dürfte aber wohl die Sorge um den Einnahmenausfall in Höhe von 833 Millionen Franken für den Bund sein, wie das unser Finanzminister Anfang Woche ja bereits bekannt gegeben hat.

Der Präsident des Initiativkomitees, unser Ratskollege Rechsteiner-Basel, hat in Aussicht gestellt, die Initiative allenfalls zurückzuziehen, wenn der Gegenvorschlag in der von der Kommissionsmehrheit gutgeheissenen Form von beiden Räten angenommen wird.

Ich fasse zusammen: Ihre Kommission beantragt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten - Eintreten auf die Volksinitiative ist ja sowieso obligatorisch. Ihre Kommission beantragt Ihnen, Volk und Ständen die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen und den Gegenvorschlag anzunehmen. Bei der Stichfrage ist der Gegenentwurf der Volksinitiative logischerweise vorzuziehen.