Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2004-06-14
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-06-14
Wortprotokoll
Nach Antritt meines Amtes habe ich mich über die rechtlichen Grundlagen und über die Rahmenbedingungen der Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung informiert. Mit dem geltenden Bundespersonalrecht - ich verweise insbesondere auch auf die Artikel 6, 12 und 75 der Bundespersonalverordnung - hat der Bundesrat seinen Willen bekräftigt, eine Politik der Chancengleichheit von Frau und Mann zu betreiben, und die Voraussetzungen zu deren Verwirklichung geschaffen. Die personalpolitischen und personalrechtlichen Rahmenbedingungen für die Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung sind vorhanden. Es existieren Instrumente wie die Jahresarbeitszeit, andere flexible Arbeitszeitmodelle, Teilzeitarbeit und Versuche im Bereich Telearbeit. Die Departemente und die Führungskräfte sind zuständig für die Umsetzung der bundesrätlichen Ziele zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Mann und Frau in der Bundesverwaltung.
Soweit ich in meinem eigenen Departement Gelegenheit hatte und habe, Stellen neu zu besetzen, war beziehungsweise ist eines von mehreren Entscheidungskriterien das Ziel, den Frauenanteil in Kaderpositionen zu erhöhen. In diesem Sinne wird nach der Sommerpause in meinem Departement eine Frau die Leitung der Kommunikation übernehmen, wie Ihnen Frau Bundeskanzlerin Huber bereits angekündigt hat.
Als Ergänzung zur Frage von Frau Hollenstein darf ich nachschieben, dass zudem drei von sechs Sitzen im neu geschaffenen Bankrat der Schweizerischen Nationalbank in diesem Frühjahr, auf den 1. Mai, mit Frauen besetzt worden sind - und dies auf meinen Antrag. Der Anteil der Frauen beträgt bei den vom Bundesrat in den Bankrat der Schweizerischen Nationalbank gewählten Mitgliedern 50 Prozent. Es handelt sich um drei Regierungsrätinnen, die in ihren Kantonen alle das Finanzdepartement führen.