Gutzwiller Felix · Nationalrat · 2004-06-14
Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-14
Wortprotokoll
Ich darf die Minderheit vertreten, die Sie bittet einzutreten. Der Status quo befriedigt niemanden in diesem Saal; jedenfalls habe ich in den Vorgesprächen niemanden getroffen, bei dem dies der Fall wäre. Ein Nichteintreten, ein Verweigern der Diskussion, verlängert einfach diesen unhaltbaren Zustand, bei dem weder Eltern noch Lehrer noch Jugendliche noch Vollzugsorgane wissen, was gilt. Also: Jetzt ist der Moment einzutreten. Warum? Mit der letzten Revision des Betäubungsmittelgesetzes erhoffte [PAGE 1042] sich der Gesetzgeber - also wir - eine bessere Bekämpfung der Suchtproblematik. Sie wissen es: Seither haben die Zahlen der Abhängigen und der gelegentlich Konsumierenden nur zugenommen, trotz eines Gesetzes, das mit den nötigen repressiven Instrumenten verschärft worden ist.
In den Neunzigerjahren stand unter dem Eindruck der offenen Drogenszene vor allem die pragmatische Betreuung der Schwerabhängigen im Vordergrund. Es entstand daraus das Viersäulenmodell der schweizerischen Drogenpolitik. Dazu gehörte auch die Einführung der heroingestützten Behandlung, die sich seither als sinnvoll erwiesen hat. In drei - in drei! - nationalen Volksabstimmungen wurde dieser Kurs mehrheitlich bestätigt. Es wurde den Extremen auf beiden Seiten eine klare Abfuhr erteilt.
Erinnern Sie sich noch an die offenen Drogenszenen? Erinnern Sie sich an die Bilder von Platzspitz, Letten und Kocherpark hier in Bern? Erinnern Sie sich an die Beschaffungskriminalität und die Drogenprostitution, an die Epidemien von HIV und Gelbsucht? Zum Teil die gleichen Kreise, die heute gegen das Eintreten antreten, haben damals die Einführung der Substitutionsprogramme mit der gleichen Vehemenz, wie wir sie gerade erlebt haben, bekämpft. Wo wären wir heute, hätten sich diese Kreise damals durchgesetzt?
Ich nenne Ihnen drei Hauptgründe, weshalb wir eintreten sollten:
1. Treten Sie ein, denn das Viersäulenmodell muss gesetzlich verankert werden. Neben Therapie und Repression haben sich die neuen Ansätze der Schadensminderung und der Prävention als erfolgreich erwiesen. Die Politik der Schadensminderung muss rechtlich verankert werden, damit die Kontrolle durch die Behörden gewährleistet ist und die Massnahmen laufend dem neuesten Stand angepasst werden können. Die Prävention sollte verstärkt und besser unterstützt werden. Heute gibt es etwa auf nationaler Ebene keine gesetzliche Grundlage für die umfangreiche Arbeit der Präventionsfachstelle.
2. Treten Sie ein, denn das neue Gesetz verstärkt den Jugendschutz. Im neuen Betäubungsmittelgesetz wird klar ausgedrückt, dass die Jugendlichen eines besonderen Schutzes bedürfen. Wir teilen also die Sorge einiger von Ihnen, die nicht eintreten wollen. So soll die Abgabe von Betäubungsmitteln an Jugendliche im neuen Gesetz schärfer verfolgt werden, schärfer bestraft werden. Die Kantone sind ausserdem verpflichtet, Fürsorgestellen zu bezeichnen, die sich um gefährdete Jugendliche kümmern. Die Fachleute in Prävention und Behandlung erhalten die Kompetenz, gefährdeten Jugendlichen zu helfen, ohne dass sie diese gleich anzeigen müssen.
3. Treten Sie ein, denn entkriminalisieren heisst nicht legalisieren. Eine Entkriminalisierung des Cannabiskonsums macht es den Fachleuten leichter, sich frühzeitig um Konsumierende zu kümmern. Die Prävention wird glaubwürdiger. Für die Betroffenen selbst sinkt die Hemmschwelle, sich Rat und Hilfe zu holen. Die Entkriminalisierung ist kein Blankoscheck für den Konsum, sondern entspricht der Einsicht, dass das strafrechtliche Verbot nicht wirkt. Eine Pädagogik, die sich hinter einer solchen Strafrechtsnorm verstecken muss, ist fragwürdig.
Letztlich geht es bei diesem Thema um zwei weltanschauliche Grundhaltungen, welche den drogenpolitischen Grabenkämpfen der letzten zehn Jahre zugrunde liegen. Die einen wollen das Ideal einer drogenfreien Gesellschaft, das letztlich auch mit einem grossen Aufwand an repressiven Massnahmen erreicht werden soll. Die anderen wünschen sich auch einen möglichst geringen Konsum. Aber sie gehen vom selbstverantwortlichen Individuum aus, das zumindest für selbstschädigendes Verhalten nicht bestraft werden soll, sehr wohl aber für die Fremdgefährdung. Es gibt keinen Grund - und ich sage das meinen liberalen Freunden zur Linken und in der Mitte -, warum die Grundsätze der offenen, liberalen Gesellschaft ausgerechnet in der Suchtpolitik nicht gelten sollten. Die Ökonomie lehrt uns zudem: Die Nachfrage nach Suchtmitteln ist unelastisch. Das heisst, Suchtmittel werden konsumiert, ob sie verboten sind oder nicht. Das Verbot hat höchstens eine konsumfördernde - weil reizsteigernde - Wirkung. Es begünstigt den Schwarzmarkt, und es begünstigt die organisierte Kriminalität.
Noch ein Letztes: Wer nicht eintritt, nun aber hierher kommt - Sie werden die Fraktionssprecher und -sprecherinnen hören - und hier vorne deklamiert, er sei gleichwohl für die Viersäulenpolitik, für die Prävention, für die Therapie, der sei vorgewarnt. Der Angriff auf die in den letzten zehn Jahren in der schweizerischen Drogenpolitik erzielten Fortschritte wird sicher erfolgen. Es ist eine Illusion, zu meinen, die Sache könne sehr schnell mit parlamentarischen Vorstössen wieder aufgegleist werden. Die Cannabisdebatte wird von einigen als Hebel benutzt, um diese Fortschritte in der Drogenpolitik, die demokratisch gesichert sind, rückgängig zu machen.
Eintreten heisst den Reformprozess und den Dialog weiterführen, Nichteintreten ist Gesprächsverweigerung. Treten Sie ein, damit wir uns an die Arbeit machen können, damit wir die entsprechenden Modelle für den zukünftigen Umgang mit diesem schwierigen Problem erarbeiten können.
Ich danke Ihnen, wenn Sie sich zum Eintreten durchringen.