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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2004-06-14

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2004-06-14

Wortprotokoll

Einen Bedarf für kurzfristige, zeitlich limitierte Massnahmen bei sehr hohen Ozonbelastungen mit Werten über dem EU-Alarmwert von 240 Mikrogramm pro Kubikmeter gibt es vor allem in der Region Südtessin/Lombardei. Die Möglichkeiten für kurzfristige Massnahmen sind aber beschränkt. Sie finden sich am ehesten im Verkehrsbereich. Die Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektoren der Kantone haben sich kürzlich mit der Frage von möglichen saisonalen Massnahmen auseinander gesetzt. Beispiele dafür sind Temporeduktionen auf Autobahnen, Fahrverbot für Mofas und Motorroller mit Zweitaktmotoren, Fahrbeschränkungen für Altfahrzeuge.

Die Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektorenkonferenz möchte im September dieses Jahres über [PAGE 1026] eine allfällige Umsetzung solcher Massnahmen befinden. Der Bundesrat gibt den Kantonen dazu keine besonderen Empfehlungen ab. Hingegen ist der Bundesrat der Auffassung, dass weitere, dauerhaft wirksame Massnahmen zur Senkung der Belastung notwendig sind.

Die Kompetenz der Kantone zur Herabsetzung von Tempolimiten auf Autobahnen bei überhöhten Ozonwerten ist heute auf acht aufeinander folgende Tage beschränkt. Voraussetzung ist eine erhebliche Überschreitung des Immissionsgrenzwertes für Ozon. Die Kantone können die Massnahme mehrmals anordnen. Wenn sie länger als acht Tage gelten soll, dann brauchen sie die Zustimmung des Astra. Verschiedene Kantone setzen sich für mehr Kompetenzen ein, so z. B. die Kantone Tessin und Graubünden. Ebenso zielt ein Postulat der UREK des Nationalrates darauf ab, die Kantonskompetenz für Temporeduktionen auf Autobahnen zeitlich auszudehnen. Wir werden das so rasch wie möglich prüfen.