Fässler Hildegard · Nationalrat · 2000-06-08
Fässler Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-06-08
Wortprotokoll
Ich möchte zu zwei Beobachtungen, zu zwei Tendenzen etwas sagen, die nicht oder höchstens zwischen den Zeilen im Geschäftsbericht zu finden sind. Sie sind aber für uns als Parlament und auch als Rückmeldung an den Bundesrat wichtig:
1. Zum Kollegialitätsprinzip, zur Kohärenz der bundesrätlichen Tätigkeit, zum Umgang mit Differenzen: In Ergänzung zu dem, was Frau Stephanie Baumann schon gesagt hat, möchte ich auf Folgendes hinweisen: Wir bekommen immer wieder unterschiedliche Signale aus verschiedenen Departementen, unterschiedliche Aussagen der Bundesrätinnen und Bundesräte zu sensiblen Bereichen. Ich möchte als erstes Beispiel das Thema Europa nennen.
Wir haben nach der Abstimmung vom 21. Mai 2000 zu den bilateralen Verträgen ganz verschiedene Dinge darüber gehört, wie der Bundesrat in der Europafrage weitergehen möchte. Wir haben gegensätzliche Aussagen gehört, die jeweils auch Kritik an Kolleginnen und Kollegen enthielten. Das trägt zu einer Verwirrung der Bürgerinnen und Bürger bei. Ich denke, dass der Bundesrat sein Augenmerk vermehrt darauf richten müsste, dass das nicht passiert.
Ein Beispiel aus dem Bereich der Finanzen: Uns wird das Projekt einer 11. AHV-Revision vorgelegt, und zwar ganz klar mit dem Auftrag, dass wir sparen müssen, um die AHV sozusagen zu retten. Wir bekommen ein Paket mit einem Einsparungspotenzial von über einer Milliarde Franken vorgelegt - wobei ich gleich anfügen möchte, dass ich da kein Einsparungspotenzial sehe.
Auf der anderen Seite legt uns das Eidgenössische Finanzdepartement eine Vorlage mit Steuergeschenken in [PAGE 606] praktisch derselben Höhe vor: Steuergeschenke an Banken und deren vermögende Kunden, an gut Verdienende - im Bereich der Familienbesteuerung -, an Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer usw. Wo ist da die gemeinsame Planung, wo ist da die Kohärenz der bundesrätlichen Politik? Was nützt mir da ein Legislaturplan auf Hochglanzpapier, wenn die Umsetzung so widersprüchlich ist?
2. Das zweite Problem, auf das ich eingehen möchte, ist die Frage der Flag-Ämter. Ähnlich gelagert ist ja die Entlassung der ETH in die Teilfreiheit. Dies ist eine ganz wesentliche Aufgabe für uns als Parlamentarier und Parlamentarierinnen. Wir entmachten uns selbst und verlagern wichtige Entscheide in die Ämter. Der Staat wird so zum gutgläubigen Geldgeber mit wenig Kontrollmöglichkeiten.
Die alten, aber weiterhin aktuellen Forderungen der SP-Fraktion sind: Wir möchten keine neuen Flag-Ämter, auch wenn der Druck seitens der Ämter selbst sehr gross ist. Wir möchten nach der Durchführung der Pilotphase und nach deren Beendigung keine neuen Projekte, bevor die Resultate der Evaluation vorliegen. Es geht hier um ein eigentliches Moratorium in dieser Frage. Wir möchten eine ausführliche Evaluation nach Ende dieser Phase, aber nicht nur aus einer einseitigen Perspektive. Die Perspektive darf nicht von Vornherein dahingehend lauten, dass wir uns überlegen sollen, wo noch weitere Flag-Ämter möglich sind. Die Perspektive muss offen sein, nämlich auch im umgekehrten Sinn: Können wir die ganze Übung beerdigen oder diese Entwicklung sogar an der einen oder anderen Stelle rückgängig machen?
Ich erwarte hier eine Evaluation, die wirklich alle Perspektiven offen lässt und nicht schon von Vornherein in eine bestimmte Richtung ausgerichtet ist. Ich erwarte eine neutrale Beurteilung und frage deshalb: Welches sind die Kriterien der Evaluation? Wer macht sie? Welches sind die Kriterien für die Auswahl der Personen, die das machen müssen? Wer entscheidet danach, in welche Richtung es weitergeht?
Bei der Festlegung des Leistungsauftrages ist für uns als Parlament die Möglichkeit einzugreifen gering. Wir haben ein neues Instrument, das Instrument des Auftrages. Dieses ist aber eher ein Placebo als ein wirkungsvolles Stärkungsmittel. Wir können höchstens Anregungen an den Bundesrat machen, die er dann mit mehr oder weniger Wohlwollen als unnötig taxieren kann. Ich habe in mindestens zwei Fällen erlebt, wie ich als Kommissionsmitglied darum gebeten wurde, etwas dazu zu sagen, und die Antworten darauf waren jeweils einigermassen ernüchternd.
Deshalb meine Frage: Wird dieses parlamentarische Mittel, das Mittel des Auftrages, auch evaluiert werden? Nach wie vor besteht ja unsere wichtigste Forderung: Es müssen tatsächlich überprüfbare Indikatoren da sein, und es bleibt die Frage: Ist damit eine umfassende, vollständige Kontrolle gewährleistet?
Weiterhin gross ist auch meine Kritik am Leistungsauftrag für die beiden ETH: Ich bin nicht davon überzeugt, dass die Indikatoren zur Überprüfung genügen. Wird zum Beispiel der tatsächliche Erfolg im Bereich der Lehre richtig gemessen? Ich kann nicht einfach mit einer Messung der Anzahl Abschlüsse an einer Hochschule den Erfolg in der Lehre messen. Sie haben ja alle die Erfahrung gemacht: Auch bei einem schlechten Lehrer, bei einer schlechten Lehrerin sind sehr viele Schülerinnen und Schüler erfolgreich. Es geht aber darum, den anderen auch zu helfen. Wenn Sie nur schauen, wie viele Abschlüsse da durchschnittlich gemacht werden, sagt Ihnen das eigentlich noch sehr wenig über den Erfolg im Bereich der Lehre aus. Wenig sinnvoll erscheint mir auch der Umstand, dass die Kontroll- und Evaluationsorgane von den zu Kontrollierenden selbst gewählt werden.
Auch die Frage der Effizienz ist zu prüfen: Tut ein Flag-Amt, tun die ETH das Richtige? Wer übernimmt diese Aufgabe im politischen Bereich? Es geht um die Prüfung der Frage: Wollen wir auch aus politischen Gründen, dass diese oder jene Aufgabe weiterhin oder neu oder nicht mehr gemacht wird? Das Parlament kann ja dazu nichts mehr sagen. Eine ausländische Expertengruppe, wie dies bei den beiden ETH vorgesehen ist, kann und darf diese politische Funktion nicht wahrnehmen. Hier erwarte ich vom Bundesrat eine Antwort.