Vischer Daniel · Nationalrat · 2004-06-15
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2004-06-15
Wortprotokoll
Ich ersuche Sie, den Anträgen der Minderheit Bühlmann zuzustimmen.
Es ist zum Teil hier drinnen immer noch nicht ganz klar, was der Unterschied zwischen Assimilation und Integration ist. Assimilation beruht eigentlich auf der Vorstellung, die Ausländer müssten sich einem Idealbild eines so genannten schweizerischen Gutmenschen anpassen, müssten gewissermassen zum Courant normal der Schweiz werden, wobei ja niemand so genau weiss, was das ist. Integration ist eigentlich das Gegenteil; Integration baut nicht auf einer vorgefassten und vorfabrizierten Einheit auf, sondern basiert auf Differenz. Integration ist immer vorerst die Anerkennung der Differenz jener, die zu uns kommen, und ihrer kulturell-religiösen Herkunft. Sie bezweckt gleichzeitig die Förderung der Fähigkeit dieser Leute, sich hier - in Anerkennung der erwähnten Differenz - in das Leben zu integrieren. Integration meint immer auch Förderung der Chancengleichheit jener, die neu in das Land kommen und hier bleiben wollen. Hierzu braucht es staatliche Strukturen, die dies ermöglichen; Frau Bühlmann hat treffend darauf hingewiesen.
Eine erste Differenz zwischen Mehrheit und Minderheit Bühlmann besteht darin, dass Letztere mit Bezug auf die Spracheingliederung nicht von einer Zwangsvorstellung ausgeht - ganz im Sinne, wie das Herr Blocher bereits vorgehend in dieser Debatte ausgeführt hat -, sondern davon, dass es nur Aufgabe des Staates sein kann, die Spracherlernung zu fördern und hier die nötigen Mittel bereitzustellen.
Die zweite Differenz betrifft die Frage: Wann erhält jemand eine Niederlassung und wann nicht? Die Mehrheit geht davon aus, dass die Integration gewissermassen wie ein Fähigkeitsausweis sei: Zuerst müsse jemand mit dem Fähigkeitsausweis der Integration beweisen, dass er überhaupt fähig sei, einen C-Ausweis in diesem Land zu erhalten. Dies ist absurd und widerspricht der klaren Lebenswirklichkeit und der Erfahrung, wie diese Verfahren vor sich gehen.
Manchmal wird z. B. gesagt, nur weil jemand betrieben werde, sei er nicht integriert und könne keinen C-Ausweis erhalten. Ich möchte Sie in der Tat Folgendes fragen: Woran messen Sie eigentlich, ob jemand integriert ist? Ist es die Sprache? Ist es die Annäherung an ein schweizerisches Gutmenschentum? Ist es Wohlgefälligkeit? Ich glaube, dass es keine eineindeutigen Gradmesser gibt. Es wäre viel besser, man würde gewisse formale Kriterien der Anwesenheit in diesem Land wie z. B. die Anrechnung einer Dauer als hauptsächliche Voraussetzung der Gewährung einer Niederlassungsbewilligung festsetzen und in einem Katalog negative Ausschlussgründe - strafbare Handlungen usw. - als einziges Ausschlusskriterium formulieren.
In diesem Sinne ersuche ich Sie dringend, auch hier der Minderheit Bühlmann zu folgen.
Zum Schluss bin ich der Meinung, dass die Integrationspolitik der Schweiz, wie ich sie verstehe - nämlich als täglich gelebte Integration -, in den letzten zehn Jahren eigentlich ein Erfolgsmodell darstellt. Manchmal habe ich das Gefühl, etwas weniger SVP-Diskurse, aber auch etwas weniger Sozialarbeiterdiskurse, etwas weniger Politik und mehr Vertrauen in das autopoietische Funktionieren der ausländischen und der schweizerischen Bevölkerung insgesamt in diesem Land würden vielleicht dazu führen, dass es viel besser und schneller ginge.