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Thanei Anita · Nationalrat · 2004-06-15

Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-06-15

Wortprotokoll

Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, die beiden Minderheiten zu den Artikeln 49 und 50 zu unterstützen. Insbesondere das Thema betreffend Artikel 49 hat unseren Rat schon oft beschäftigt. Wir haben bereits eine diesbezügliche Änderung bei der Anag-Revision beschlossen, die weiter geht, als die Minderheit es hier vorsieht. Diese Vorlage ruht leider beim Ständerat. Sie sieht ein Aufenthaltsrecht für Geschiedene und Getrennte vor.

Die Mehrheit knüpft nun dieses an eine Ehedauer von mindestens drei Jahren und an eine erfolgreiche Integration oder fordert bei kürzerer Ehedauer das Vorliegen von wichtigen Gründen, die den Weiterverbleib in der Schweiz erforderlich machen.

Genau das löst das Problem nicht. Das wird nach wie vor dazu führen, dass von Gewalt betroffene Frauen mindestens während drei Jahren mit ihren schlagenden Ehemännern zusammenleben müssen, weil sie sonst faktisch mit einer Ausweisung aus der Schweiz bestraft werden. Sie werden zweimal zum Opfer. Eheliche Gewalt wird gemäss Mehrheit nur als wichtiger Grund qualifiziert, wenn zusätzlich für die Betroffene die soziale Wiedereingliederung ins Herkunftsland stark gefährdet erscheint. Man stelle sich die zuständige Behörde vor, die das entscheiden soll. Man stelle sich auch das Dilemma der betroffenen Frau vor, die letztendlich entscheiden soll, was für sie besser ist: bei ihrem schlagenden Ehemann zu bleiben oder in ihr Heimatland zurückzukehren. Die Version der Mehrheit führt zu einer staatlichen Legitimation der häuslichen Gewalt.

Ich bitte Sie deshalb, bei Artikel 49 der Minderheit Vermot und bei Artikel 50 der Minderheit Hubmann zu folgen.