Strahm Rudolf · Nationalrat · 2004-06-15
Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-06-15
Wortprotokoll
Es geht in Artikel 54 um die Finanzierung der Integrationsförderung.
Zu Absatz 1: Der Bundesrat will bei der Finanzierung durch den Bund eine Kann-Formel, die Minderheit I (Bühlmann) will eine Muss-Formel, und die Minderheit III (Fehr Hans) will sogar die ganze Bundeskompetenz streichen. Die SP-Fraktion unterstützt die Muss-Formel gemäss Antrag der Minderheit I. Der Bund hat sich in den letzten Jahren mit Erfolg beteiligt und sehr viele Projekte initiiert; das ist auch gesagt worden.
Die Minderheit III will sämtliche Bundesbeiträge streichen: keine Bundeskompetenz bei der Integration. Da muss ich [PAGE 1077] schon sagen: Man kann nicht ständig in den Städten und Dörfern in Sachen Ausländerfragen polarisieren, alle anderen an die Wand drängen und dann für die Integration, für den Spracherwerb oder für die berufliche Integration nichts tun. Man darf auch nicht darüber klagen, dass die Ausländerinnen und Ausländer eine so hohe Arbeitslosenquote haben, wenn man für ihre berufliche Integration und Berufsbildung nichts tut. Diese Aussage gilt für den Antrag der Minderheit III bei Artikel 54 Absatz 1 - den wir bekämpfen -, sie gilt aber auch für den Einzelantrag Bortoluzzi, der bei Artikel 53 sämtliche Integrationsanstrengungen der Kantone und Gemeinden streichen will. Das zur Frage der finanziellen Förderungskompetenz.
Zur Frage der Bedingung für die Förderung, also zu Artikel 54 Absatz 4: Hier geht es darum, ob die Unterstützung an eine Integrationsvereinbarung gebunden werden soll. Der Rat hat dieser Integrationsvereinbarung in Artikel 52 Absatz 2bis jetzt grossmehrheitlich zugestimmt. Ich unterstütze das wärmstens. Ich halte die Integrationsvereinbarung für ein wichtiges Instrument, weil diese bei der Berufsberatung massgeschneiderte Lösungen erlaubt; sie sind nämlich auf die Fähigkeiten und die Herkunft der Ausländerin und des Ausländers zugeschnitten. Es erlaubt eine individuelle Berufsberatung, einen sanften Druck, ist aber auf die Person zugeschnitten. Ich unterstütze das.
Nun will die Mehrheit der Kommission in Artikel 54 Absatz 4 nur noch und ausschliesslich Projekte durch den Bund finanzieren, die auf einer Integrationsvereinbarung beruhen. Dies ist zu eng, dies ist zu einschränkend. Wir werden diesen Mehrheitsantrag bekämpfen. Die Eidgenössische Ausländerkommission muss die Möglichkeit haben, auch in anderen Bereichen tätig zu sein, auch dort, wo der Abschluss einer Integrationsvereinbarung nicht möglich ist. Es wurde gesagt, dass dies nicht immer möglich ist. Aber es ist wünschbar, und ich möchte auch dem Bundesrat und der Verwaltung nahe legen, diese Integrationsvereinbarungen durch die Berufsberatungsstellen zu fördern. Aber ein Abschluss ist nicht immer möglich.
Wir schlagen Ihnen vor, die Mehrheit abzulehnen, aber in Artikel 54 Absatz 1 den Einzelantrag Engelberger Nr. 107 zu unterstützen. Herr Engelberger will die Ausschliesslichkeit der Finanzierung, diese Enge, aufweichen. Er will die Prioritäten klar beim Erwerb der Landessprachen setzen, aber nicht ausschliesslich bei dieser Dimension, sondern bei einer etwas weiteren Dimension. Der Antrag Engelberger scheint uns eine Mittellösung zu sein. Wir werden bei Absatz 1 eventual den Antrag Engelberger auch unterstützen.
Zusammengefasst: Wir sind für die Minderheit I (Bühlmann) und lehnen die Minderheit III (Fehr Hans) und den Einzelantrag Bortoluzzi ab.