Pfister Gerhard · Nationalrat · 2004-06-16
Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-16
Wortprotokoll
Artikel 91 ist, fast in welcher Form auch immer, ob in jener der Mehrheit oder der Minderheit, ein ziemlich wichtiger Artikel. Wir haben uns in den vorigen Artikeln öfters in der Argumentation darauf bezogen, dass er einen Grundsatz verankert, der zentral ist.
Es fragt sich nun, wie konkret das Ermessen beschrieben werden soll. Auch hier kann es aus unserer Sicht sein, dass eine grössere Konkretisierung nicht unbedingt eine Präzisierung, sondern eher Anlass für Differenzen ist. Aus unserer Sicht ist das Anliegen der Minderheit in der Mehrheitsfassung enthalten. Die Gründe, welche die Minderheit nennt, sind aus unserer Sicht in der grundsätzlichen Formulierung "öffentlichen Interessen" sowie "Grad der Integration" und "persönliche Verhältnisse" genügend berücksichtigt. Wäre z. B. ausschliesslich die wirtschaftliche Selbstständigkeit ein Kriterium, so könnte es für eine Frau, die mit ihren Kindern seit zehn oder mehr Jahren in der Schweiz ist, problematisch werden. Eine etwas offenere Formulierung kann auch von Vorteil sein.
Die Integration der Kinder in der Schule kann hier auch berücksichtigt werden. Ein gewisser Spielraum ist gerade im Einzelfall sehr wichtig. Das Kinderwohl ist in der Formulierung "persönliche Verhältnisse" enthalten. Die Einengung oder Präzisierung gehört unserer Ansicht nach auf die Verordnungsstufe. Ermessen muss auch auf einer Vertrauensbasis spielen können.
Die Minderheit wirft der Mehrheit öfters implizit vor, den Ausländern zu misstrauen. Auf der anderen Seite habe ich den Eindruck, dass sie den Behörden manchmal mehr misstraut als den Ausländern, wenn sie das Ermessen derart eng fassen will. In diesem Sinne ist Artikel 91 ausreichend präzise und ausreichend flexibel.
Die CVP-Fraktion stimmt der Mehrheit zu.