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Fluri Kurt · Nationalrat · 2004-06-16

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-16

Wortprotokoll

Wir bitten Sie, den Minderheitsantrag Hubmann abzulehnen. Mit der Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse, des Integrationsgrades bei der Ermessensausübung sind die ausformulierten Anliegen der Minderheit genügend abgedeckt. Wir verweisen auch auf unsere Ausführungen zum Minderheitsantrag Janiak zu Artikel 62a betreffend Verhältnismässigkeit des Widerrufes von Bewilligungen. Dort gelten ähnliche Kriterien.

Die von Frau Hubmann geschilderten Fälle, der konkrete Fall und die angetönten Fälle, wären auch gemäss ihrer Fassung nicht anders zu beurteilen gewesen. Im Übrigen gibt es nicht 26 verschiedene Begriffe der Ermessensausübung. Der Ermessensbegriff ist durch Praxis und herrschende Lehre recht gut definiert. Und es gibt auch noch Artikel 108 Absatz 2 des Ausländergesetzes, den wir noch beraten werden, mit der Möglichkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Spätestens dort wird das Ermessen einheitlich ausgeübt werden.

Bei dieser Gelegenheit bitte ich Sie gleichzeitig, den Antrag Nummer 31 zu unterstützen, im Sinne einer Klarstellung, und den Einzelantrag Nummer 101 abzulehnen, da es für uns unerfindlich ist, wieso die Umschreibung der Ermessensausübung gestrichen werden sollte und könnte.

Den Antrag der Minderheit Hubmann lehnen Sie also bitte ab.