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Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-06-16

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-06-16

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, der Mehrheit und damit der Fassung des Bundesrates zuzustimmen. Die Minderheit will keine Busse bei Sorgfaltspflichtverletzungen, wenn es sich um Schutzbedürftige oder anerkannte Flüchtlinge handelt oder wenn eine Rückkehr unzulässig oder unzumutbar ist.

Wir haben die Fluggesellschaften dringend an ihre Sorgfaltspflicht zu mahnen. Jeder, der fliegt, weiss, er braucht Papiere, sonst kann er nicht fliegen. Wenn die Fluggesellschaften diese Sorgfaltspflicht verletzen, namentlich auch Fluggesellschaften aus Ländern, wo es den Fluggesellschaften gleichgültig sein kann, ob die Leute ohne Papiere reisen, so müssen sie zur Rechenschaft gezogen werden. Die angedrohte Busse von 5000 Franken ist für eine Fluggesellschaft natürlich relativ niedrig, das ist mir schon klar. Sie muss sie auch nicht in jedem Fall bezahlen. Man nimmt das ja aus in Buchstabe d, nämlich wenn die beförderte Person ein Asylgesuch eingereicht hat und die Flüchtlingseigenschaft erwiesen ist, dann wird diese Busse nicht ausgesprochen; das heisst, sie wird dann eben hinfällig. Weiter entgegenkommen sollten wir nicht. Der Bundesrat kann sogar noch weitere Ausnahmen vorsehen. In extremen Fällen von grosser persönlicher Notlage kann darauf zurückgegriffen werden.

Aber Sie sollten nicht so weit gehen, dass Sie hier wieder die Türe öffnen. Es ist eigenartig, dass man für das Reisen überall Papiere braucht, dass man aber, um illegal einzureisen, plötzlich keine Papiere hat und dann sagt, man könne nicht mehr zurück. Man kann anscheinend gut ohne Papiere kommen, aber nicht mehr ohne Papiere gehen. Da stimmt etwas nicht. Die Fluggesellschaften haben es in der Hand bei der Kontrolle jedes Einzelnen, sie haben ja auch die Aufgabe und die Pflicht, die Visa zu überprüfen.

Wir bitten Sie, bei der Mehrheit zu bleiben.