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preparatory:AB 44457

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-06-16

Wortprotokoll

Ich habe keine Beugehaft angeordnet, nur weil eine Zeitung geschrieben hat, ich wolle eine Beugehaft. Der Begriff "Beugehaft" ist nicht eindeutig. Der Begriff "Durchsetzungshaft" ist eindeutig. Diese Haft hat den Zweck, die staatlichen Tätigkeiten durchzusetzen, und sie soll dazu führen, dass die Betreffenden ihre negative Haltung zur Mitwirkung aufgeben. Diese Haft ist natürlich in Übereinstimmung mit der Europäischen Menschenrechtskonvention, etwas anderes können wir nicht tun. Ich darf Ihnen sagen, dass andere Staaten diese Durchsetzungshaft bereits heute haben. Wir haben sie heute noch nicht, und das erweist sich als grosser Nachteil. Zum Teil wird in den Kantonen heute versucht, die Durchsetzungshaft mehr oder weniger durchzuführen, allerdings gestützt auf die Bestimmungen über die Ausschaffungshaft, und das darf nicht sein, das ist nicht erlaubt; sie hat andere Voraussetzungen.