Schlüer Ulrich · Nationalrat · 2000-06-08
Schlüer Ulrich · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-06-08
Wortprotokoll
Auch wenn ich den präsidialen Fahrplan zwischen 11.59 und 12.01 Uhr etwas durcheinander bringe - entschuldigen Sie -: Mich stört, wenn uns in der Begründung eines Vorstosses etwas präsentiert wird, das schlicht und einfach nicht stimmt. Ich möchte Sie deshalb über die Tatsachen bezüglich der völkerrechtlichen Umstände zur Besetzung von Namibia ins Bild setzen. Da stimmt die Begründung einfach nicht.
Die Rechtslage war wie folgt: Namibia war früher die deutsche Kolonie Deutsch-Südwestafrika. Diese Kolonie wurde nach der Niederlage Deutschlands 1918 als Mandatsgebiet vom Völkerbund an Südafrika übertragen.
Der Völkerbund hat zu Beginn des Zweiten Weltkrieges aufgehört zu existieren. Die nach dem Krieg gegründete Uno hat sich später zur Nachfolgerin des Völkerbundes erklärt und dieses Mandat gekündigt. Angerufen durch Südafrika hat der Internationale Gerichtshof in Den Haag diese Kündigung für unrechtmässig erklärt, weil die von der Uno beanspruchte Rechtsnachfolge nicht rechtsgültig sei. Das hat dazu geführt, dass das Mandat erhalten blieb.
Später hat ein anders zusammengesetzter Gerichtshof in Den Haag ein gegenteiliges Urteil gefällt. Es bestanden damit zum gleichen Sachverhalt zwei Urteile, sodass es schliesslich einer internationalen Konferenz bedurfte, die schliesslich in die Unabhängigkeit Namibias führte, wie sie heute gegeben ist.
Ein Völkerrechtsbruch kann deshalb in dieser Angelegenheit als Begründung nicht angeführt werden.