Müller Philipp · Nationalrat · 2004-06-16
Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-16
Wortprotokoll
Ich spreche jetzt zu Artikel 108 Absätze 2, 3 und 4, zum Antrag der Minderheit Garbani.
Die Minderheit versucht hier, sich in das kantonale Verwaltungsverfahren einzumischen, indem sie das Bundesrecht so verschärfen will, dass beim hintersten und letzten ausländerrechtlichen Entscheid immer noch eine umfassende gerichtliche Kontrolle möglich sein muss. Es ist der Minderheit offensichtlich ein Dorn im Auge, dass etliche kantonale Regierungen ihren ausländerpolitischen Spielraum wahrnehmen und das ihnen zustehende Ermessen restriktiv, aber verantwortungsvoll ausüben - sei es in Form von kantonalen Weisungen, sei es bei kantonalen Ermessensentscheiden in zweiter und letzter Instanz. Der bundesrätliche Entwurf, der sich am bewährten Artikel 19 Anag orientiert, genügt vollends. Das sieht auch die Kommissionsmehrheit so.
Zum neuen Absatz 4: Wenn ich den Minderheitsantrag richtig interpretiere, hätte das zur Folge, dass der inhaftierte Ausschaffungshäftling wählen kann, ob er sich gegen die angeordnete Haft bei einem kantonalen oder auch bei einem eidgenössischen Haftrichter beschweren will. Das heisst aber nichts anderes, als dass die Minderheit die Schweizerische Asylrekurskommission neu zum Haftgericht küren will, weil gegen die fronterfahrenen kantonalen Haftrichter offenbar nicht anzukommen ist.
Ich bitte Sie im Namen der FDP-Fraktion, den Antrag der Minderheit Garbani zu Artikel 108 abzulehnen.