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Binder Max · Nationalrat · 2004-06-16

Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-06-16

Wortprotokoll

Es liegt ein Ordnungsantrag vor, auf Artikel 72 Absatz 1 Buchstaben aa und a zurückzukommen. Dies betrifft den Antrag Hutter Jasmin.

Damit es klar ist, wie ein Ordnungsantrag behandelt wird, lese ich Ihnen Artikel 51 des Geschäftsreglementes vor. [PAGE 1142] Absatz 1: "Der Rat behandelt einen Ordnungsantrag sofort." Absatz 2: "Er beschliesst ohne Diskussion über einen Rückkommensantrag, nachdem er eine kurze Begründung des Antrages und eines allfälligen Gegenantrages gehört hat." Absatz 3: "Stimmt der Rat dem Rückkommensantrag zu, so wird der betreffende Artikel oder Abschnitt nochmals beraten."

Das Wort zur Begründung des Ordnungsantrages hat Herr Sommaruga.

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