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Leuthard Doris · Nationalrat · 2004-06-16

Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-16

Wortprotokoll

Es geht hier lediglich um die Flughafenverfahren. Rund 2500 Ausländerinnen und Ausländer werden im Schnitt pro Jahr bei der Grenzkontrolle am Flughafen zurückgewiesen. In rund 10 Prozent dieser Fälle kann nicht mehr eruiert werden, mit welcher Fluggesellschaft die betroffene Person angekommen ist, weil keine entsprechenden Dokumente mehr vorhanden sind und die betroffene Person ihre Mitwirkung verweigert. Aus diesen Gründen wollen Bund und Standortkantone eine gesetzliche Grundlage für eine bessere Überwachung und Aufzeichnung der Ankunft von Personen am Flughafen. Das hat in der Kommission Zustimmung gefunden.

In Absatz 3 geht es noch darum, was mit all den erhobenen Daten passiert, wann sie gelöscht werden müssen. Die Mehrheit der Kommission hat dem Entwurf des Bundesrates zugestimmt, wonach diese Daten innerhalb von 30 Tagen zu löschen seien. Der Bundesrat hat die Kompetenz, Ausnahmen von diesem Grundsatz vorzusehen, wenn ein Strafverfahren, ein asyl- oder ein ausländerrechtliches Verfahren hängig ist.

Die Minderheit Scherer möchte hingegen, dass die Daten immer bis zum Abschluss eines Verfahrens aufbewahrt werden müssen. Das ist einerseits eine Präzisierung, andererseits aber auch unnötig, weil eine solche Aufbewahrungspflicht nicht in allen Verfahren Sinn macht, aufwendig ist und auch Kosten verursacht.

Ich empfehle daher, die Kompetenz beim Bundesrat zu belassen. Der Entscheid in der Kommission fiel mit 11 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen.

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