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Gysin Remo · Nationalrat · 2004-06-16

Gysin Remo · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-06-16

Wortprotokoll

In Artikel 117 Absatz 4 setzt die Kommissionsmehrheit ein wichtiges Instrument zur Vermeidung von Schwarzarbeit ein. Sie wissen: Schwarzarbeit wirkt wettbewerbsverzerrend, und ihre Bekämpfung liegt sowohl im volkswirtschaftlichen als auch im unternehmerischen Interesse. Die vorgeschlagenen Sanktionen wirken präventiv und selbstregulierend. Sie sollten also primär abschreckend wirken und möglichst wenig zur Anwendung kommen. Andererseits sollten wiederholte Verletzungen der Sorgfaltspflicht nicht noch durch staatliche Aufträge belohnt werden. Das widerspräche einer kohärenten öffentlichen Politik; es geht hier auch um die Kohärenz der öffentlichen Politik. Mit anderen Worten: Öffentliche Aufträge dürften nur an Unternehmen erteilt werden, die sich an die arbeitsmarktlichen Regeln halten. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, und doch ist es das in der Praxis nicht. Deswegen müssen wir eine entsprechende Formulierung in dieses Gesetz aufnehmen.

Wenn Sie nun die Umschreibung der Voraussetzungen zur Anwendung der Sanktionen anschauen, sehen Sie, dass sie sehr zurückhaltend umschrieben sind. Als Voraussetzung ist genannt, dass mindestens zweimal ein Verstoss gegen das Ausländergesetz erfolgt sein muss; die Sanktion greift also nur im Wiederholungsfalle. Andererseits ist auch eine differenzierte Regelung vorgesehen: Sanktionen können in der Spanne von ein bis fünf Jahren, also mit einer klaren Obergrenze, ausgesprochen werden.

Eigentlich müsste hier nicht nur ein Ausschluss von öffentlichen Aufträgen, d. h. das Submissionswesen angesprochen sein, sondern auch die Subventionen. Es wäre nicht kohärent, im Falle solcher Verstösse auch noch öffentliche Beiträge auszurichten; davon steht hier leider nichts. Das unterstreicht aber, wie zurückhaltend diese Sanktionen umschrieben sind.

Wir haben aber trotzdem die Hoffnung, dass sie greifen, und ich bitte Sie namens der SP-Fraktion, der Mehrheit zuzustimmen und die Minderheit abzulehnen.

Nun noch ein Wort zum Antrag Triponez. Ich begreife den Freisinn nicht: einerseits zuzustimmen und dann, wahrscheinlich aus Gefälligkeit einem Kollegen gegenüber, der Verwässerung gemäss Herrn Triponez das Wort zu reden. Schauen Sie doch den Text an. Offenbar ist die wiederholte Regelverletzung für Herrn Triponez kein erschwerender Tatbestand. Wahrscheinlich hat er auch vergessen, dass das Anliegen der Mehrheit in der Kommission vor allem ein freisinniges Anliegen war. Der Freisinn hat sich dafür eingesetzt, und jetzt kommen Sie daher und sagen: Ja, ist ja nicht so wichtig, wir können da Herrn Triponez noch folgen. So verwässert das Ganze einfach. Und wenn man bei der Schwarzarbeit noch einen Gang zurückschaltet, entwertet das das ganze Instrument. Es wird damit fast sinnlos.

Ich bitte Sie, Ihre Haltung zu überdenken und Herrn Triponez nicht zu folgen. Folgen Sie der Mehrheit!