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Hubmann Vreni · Nationalrat · 2004-06-16

Hubmann Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-06-16

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion wird die Anträge der Minderheit Bühlmann unterstützen. Dass es Scheinehen gibt, bestreiten wir nicht, und dass sie bekämpft werden müssen, hat Frau Bühlmann soeben richtig dargestellt. Es kann aber nicht die Aufgabe von Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamten sein, darüber zu entscheiden, ob ein Paar, das vielleicht etwas ungewöhnlich aussieht, eine Scheinehe eingehen will oder nicht. Zivilstandsbeamte haben keine Polizeiaufgabe. Als Zivilstandsbeamtin würde ich mich schlicht weigern, eine solche Verantwortung zu übernehmen. Wir würden der Willkür Tür und Tor öffnen; das dürfen wir nicht machen.

Zu Artikel 109 Absatz 3: Diese Bestimmung ist absurd, denn sie wird dazu führen, dass es Kinder gibt, die keinen Vater haben. Es geht nicht an, dass wir einfach sagen: Diese Vermutung entfällt, und das Kind ist von einer Jungfrau geboren worden. Im heutigen Recht hat die Vaterschaftsvermutung des Ehemannes die Funktion, dem Kind einen Vater zu geben. Wenn der vermutete Vater nicht der biologische Vater ist, können sowohl er als auch das Kind diese Vaterschaftsvermutung anfechten. Das ist heute geltendes Recht, und das genügt vollkommen.

Im alten französischen Straf- bzw. Zivilrecht gab es die "mort civile", über die ich meine Dissertation geschrieben habe. Die "mort civile" wurde als Nebenstrafe verhängt und hatte unter anderem zur Folge, dass ein verurteilter Straftäter nicht mehr Vater seiner Kinder war. Es brauchte fast hundert Jahre, bis die "mort civile", die längst als unsinnig erkannt worden war, im Jahre 1854 in Frankreich endlich abgeschafft wurde.

Fallen wir im Jahr 2004 nicht um 150 Jahre zurück! Stimmen Sie den Anträgen der Minderheit Bühlmann zu.