Widrig Hans Werner · Nationalrat · 1999-12-14
Widrig Hans Werner · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 1999-12-14
Wortprotokoll
Wir befinden uns im Differenzbereinigungsverfahren. Der Nationalrat hat das Geschäft als Erstrat am 5. Oktober 1999 behandelt, der Ständerat als Zweitrat am 8. Dezember 1999. Lassen Sie sich vom Datum des 16. Novembers 1999 auf der Fahne nicht beirren; an diesem Tag hat Ihre WAK die Beschlüsse in Kenntnis der Beschlüsse der ständerätlichen WAK gefasst.
Weil das Geschäft dringlich ist, wird gewissermassen parallel gefahren, um keine Zeit zu verlieren, denn mit jedem Tag, an dem mögliche Goldverkäufe blockiert sind, verliert man Geld. Das ist das eine. Zum anderen braucht es Zeit, um die 1300 Tonnen Gold zu verkaufen. Das passiert nicht mit einem Knall, sondern findet dosiert [PAGE 2506] statt. Die offiziellen Goldbestände der Zentralbanken der Regierungen betragen etwa 30 000 Tonnen, die jährliche Nachfrage für Schmuck, Medizin usw. beträgt 3000 Tonnen. Sie wissen, dass die Minenproduktion 2500 Tonnen pro Jahr beträgt. Sie sehen etwa die Grössenordnungen und was es bedeutet, wenn wir diese 400 Tonnen Gold pro Jahr auf den Markt bringen. Dies als Einleitung.
Zur ersten Differenz, in Artikel 4: Der Unterschied liegt in der Kann-Formulierung des Ständerates. Der Bundesrat muss ohnehin im Auftrag der GPK prüfen, ob man diese Münzstätte privatisieren könnte. Es handelt sich um eine an sich unbedeutende Privatisierung. Würde man sich später einmal dazu entschliessen, müsste das Gesetz geändert werden. Die Formulierung des Ständerates gibt die nötige Flexibilität; das ist auch der Grund, wieso die Kommissionsmehrheit und auch wir der Auffassung sind, die Lösung des Ständerates sei richtig. Ich habe im Amtlichen Bulletin nachgelesen, dass Herr Bundesrat Villiger im Ständerat erklärte, er könne mit dieser Privatisierungsfähigkeit an sich leben.
Namens der Kommissionsmehrheit beantrage ich Ihnen hier Zustimmung zum Ständerat, damit diese an sich kleine Differenz ausgeräumt ist. Wir haben dann noch eine Differenz etwas bedeutenderer Art in Artikel 6bis.
Ich beantrage Ihnen deshalb, hier der Kommissionsmehrheit und damit auch dem Ständerat zu folgen.