Baader Caspar · Nationalrat · 2004-06-17
Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-06-17
Wortprotokoll
Auch die SVP-Fraktion befürwortet die Revision des Stiftungs- und des Steuerrechtes. Diese Revisionen sollen eine Liberalisierung bringen und Anreize schaffen, um die Spendenfreudigkeit zu erhöhen, um so - ähnlich wie in den USA - die Voraussetzungen zu schaffen, dass vermehrt private Mittel für öffentliche oder gemeinnützige Zwecke zur Verfügung gestellt werden, dies als privatwirtschaftliche Alternative und als Ergänzung zur staatlichen Tätigkeit in den Bereichen Forschung, Wissenschaft, Sport, Kultur usw.
Wir begrüssen die formellen Anpassungen, aber auch die Schaffung der vereinfachten Möglichkeit, den Zweck zu ändern. Die Einführung der Buchführungspflicht und der zwingenden Revisionsstelle wird ebenfalls befürwortet, obwohl Letztere noch keine Transparenz garantiert, da sie im Prinzip nur die Zahlen und nicht die Erfüllung des Stiftungszweckes zu kontrollieren hat. Ausserdem ist eine solche Revision mit Kosten verbunden. Deshalb ist es für uns wichtig, dass der Bundesrat - gestützt auf seine Kompetenz in Artikel 83a Absatz 3 ZGB - die Schwelle nicht zu tief ansetzt, unter welcher Stiftungen besonders befähigte Revisoren beiziehen müssen. Hier hat der Bundesrat je nach Bedeutung der Stiftung und der ihr zur Verfügung stehenden Mittel klar zu differenzieren, damit insbesondere nicht kleine Stiftungen durch übermässige Kosten belastet werden.
Die SVP-Fraktion ist der Meinung, dass vom Ziel dieser Revision, nämlich von der optimalen Förderung, her gesehen die Grenze der steuerlichen Abzugsfähigkeit der freiwilligen Zuwendungen bei der direkten Bundessteuer bei 40 Prozent des steuerpflichtigen Nettoeinkommens bzw. steuerlichen Reingewinnes hätte belassen werden sollen, wie das seinerzeit die vorberatende Kommission des Ständerates vorgeschlagen hat. Der Ständerat hat dann diese Grenze auf 20 Prozent reduziert. Wir sind aber auf jeden Fall der Meinung, dass die Erhöhung gegenüber heute entsprechend dem Beschluss des Ständerates auf diese 20 Prozent beibehalten werden muss. Deshalb lehnen wir den Einzelantrag Kiener Nellen ab. Würde dieser angenommen und damit die Abzugsfähigkeit auf den heutigen 10 Prozent belassen, so würde dieser Vorlage die wichtigste Voraussetzung zur Erhöhung der Spendenfreudigkeit genommen.
Wir bitten Sie, der Vorlage, wie sie aus der vorberatenden Kommission kommt, also der Mehrheitsvorlage, zuzustimmen.