Bührer Gerold · Nationalrat · 2004-06-17
Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-17
Wortprotokoll
Der Minderheitsantrag Fässler möchte nichts anderes, als dass die auf der Ebene der Bundessteuer nun beschlossene Abzugshöhe bei den Kantonen auf das Anderthalbfache beschränkt wird.
Die Kommission empfiehlt Ihnen Ablehnung dieses Minderheitsantrages, und zwar aus dem zentralen Grund, weil wir damit - und ich möchte damit auch auf die vorhin gestellte Frage antworten - ganz klar Artikel 129 Absatz 2 der Bundesverfassung, welcher die materielle Harmonisierung verbietet, verletzen würden. Es heisst dort: "Von der Harmonisierung ausgenommen bleiben insbesondere die Steuertarife, die Steuersätze und die Steuerfreibeträge." Es ist also ganz klar: Es gilt dieser Verfassungsgrundsatz, der übrigens von den Kantonen mit Blick auf die Abstimmung vom 16. Mai 2004 immer wieder als der zentrale Schwachpunkt angemahnt worden ist.
Wenn wir diesen Grundsatz beibehalten wollen, dann dürfen wir den Antrag der Minderheit nicht annehmen. Es bleibt also mit anderen Worten dem kantonalen Steuerwettbewerb überlassen, wie sich die einzelnen Kantone im Bereich der Abzüge bei Stiftungen verhalten wollen. Das ist im Einklang mit der Verfassung, es ist im Einklang mit verschiedensten Entscheidungen, die wir hier im Rat bei früherer Gelegenheit immer zugunsten der materiellen Steuerhoheit der Kantone gefällt haben.