Deiss Joseph · Bundesrat · 2004-06-17
Deiss Joseph · Bundesrat · Freiburg · 2004-06-17
Wortprotokoll
Tout d'abord, en ce qui concerne la proposition Hutter Markus, je ne vois pas de problèmes. Mais, lorsqu'on parle de "personnes", je précise qu'il s'agit de personnes physiques ou morales. Les entreprises sont donc aussi des personnes. Disons que cette proposition ne pose pas de problèmes si on l'introduit.
En revanche, avec la proposition Lustenberger, il y a une difficulté d'unité de la matière et je crois qu'il y a une erreur d'appréciation.
Sie haben die Frage gestellt, ob nur die Unternehmer bestraft würden. Das ist nicht der Fall. Wie Herr Pelli gesagt hat, sind die Sanktionen nicht in diesem Gesetz festgehalten. Sie beziehen sich ja nur auf ausländische Arbeitskräfte, und es gibt diese Möglichkeit für Ausländer heute schon; sie ist nämlich in Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe b des Ausländergesetzes schon vorgesehen. Und nicht nur das: Es ist auch vorgesehen, dass sie bestraft werden können.
Heute oder gestern konnten Sie in den Medien von einem Fall lesen, wo bei einem Vorkommnis dieser Natur der Ausländer mit 15 Tagen bestraft wurde, während der Betrieb 800 Franken Busse bezahlen musste. Was hier nicht aufgeht, ist das Missverhältnis zwischen den beiden Strafen. Es ist also auf jeden Fall ein Irrtum, wenn Sie glauben, die Arbeitnehmer würden nicht betroffen und nicht bestraft.
Ein Zweites: Eine solche Bestimmung existiert schon, sie gehört aber auf keinen Fall in dieses Gesetz, sondern, wie das Herr Pelli auch gesagt hat, ins Ausländergesetz.
Ich bitte Sie also, den Antrag Lustenberger abzulehnen.