Hutter Markus · Nationalrat · 2004-06-17
Hutter Markus · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-17
Wortprotokoll
Es handelt sich bei Artikel 7 mit diesen detaillierten Vorschriften um eine unnötige und unübliche Überreglementierung. Die eben beschlossene Bezeichnung "qualifizierte Inspektoren" in Artikel 6 Absatz 1 umschreibt die Zielanforderungen genügend und bietet die nötige Flexibilität für die Aus- und Weiterbildung der mit der Kontrolle betrauten Personen. Die Festschreibung von "ausreichenden Sachkenntnissen", "regelmässigen Weiterbildungskursen" oder deren Organisation bindet die zuständigen Stellen allzu sehr und ist als eigentlicher Ausbildungsauftrag unverhältnismässig und wenig zweckmässig. Zudem wird für die wenigsten staatlichen Verwaltungsaufgaben eine spezielle Ausbildung mit Weiterbildungsverpflichtung verlangt. Es ist nicht einzusehen, weshalb gerade bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit neue und einengende Regulierungen für Aus- und Weiterbildung ins Gesetz aufgenommen werden sollen.
Ich ersuche Sie deshalb, im Sinne einer Vereinfachung Artikel 7 zu streichen.