Daguet André · Nationalrat · 2004-06-17
Daguet André · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-06-17
Wortprotokoll
Wir haben ja nichts dagegen, dass man in Artikel 6, wie wir es jetzt auch gemacht haben, praktisch unisono gesagt hat, es brauche "qualifizierte Inspektoren", "geeignete aussen stehende Fachleute". Das ist ja richtig, deshalb haben wir auch zugestimmt. Aber dies jetzt zu benutzen und zu sagen, wir hätten das definiert und könnten deshalb Artikel 7 streichen, indem man sagt, dies sei überreguliert, finde ich politisch gesehen spitzfindig. Denn es ist doch richtig, was hier in Artikel 7 definiert wird; es heisst, dass die Qualifizierung aufgrund der Ausbildung oder Berufserfahrung nachzuweisen ist. Wer weiss, dass die Schwarzarbeit in der Praxis nicht so einfach zu bekämpfen sein wird, dass das relativ komplex ist und dass wir alles Interesse daran haben müssen, eine gewisse Praxis in der gesamten Schweiz einzuführen, findet es auch richtig, das noch mit einer regelmässigen Weiterbildung zu verknüpfen, die durch die zuständigen Behörden des Bundes dann auch sichergestellt werden soll. In diesem Sinne waren wir einverstanden, Artikel 6 so zu verbessern; aber es ist falsch, gleich auch noch Artikel 7 zu streichen.
Deshalb bitte ich Sie, Artikel 7 im Sinne der Kommission beizubehalten und den Antrag Hutter Markus abzulehnen.