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Triponez Pierre · Nationalrat · 2000-06-13

Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-06-13

Wortprotokoll

Der Botschaft ist zu entnehmen, dass die freiwillige Versicherung 1997 Beiträge von 50 Millionen Franken einnahm, welche später einmal Leistungen von 142 Millionen Franken auslösen werden. Diese Zahl zeigt das doch recht deutliche Missverhältnis zwischen Beiträgen und Leistungen in der freiwilligen Versicherung auf.

Mit einem Mindestbeitrag von 648 Franken, wie ihn der Bundesrat und die Mehrheit der SGK vorschlagen, sichert sich ein freiwillig Versicherter einen Anspruch auf eine AHV-Mindestrente von jährlich 12 060 Franken. Der vorgeschlagene Mindestbeitrag macht somit lediglich 5,4 Prozent der später garantierten Mindestausschüttung pro Jahr aus. Nach spätestens zweieinhalb Jahren Rentenbezug haben sich deshalb die Beiträge an die freiwillige Versicherung bereits gelohnt. Angesichts der Lebenserwartung, die bekanntlich für Männer bei 75 und für Frauen bei 82 Jahren liegt, handelt es sich bei der freiwilligen Versicherung aus Sicht des Prämienzahlers also um ein absolut sicheres Geschäft, das eine schon sehr hohe Rendite verspricht. Leidtragende sind die in der Schweiz lebenden Bürgerinnen und Bürger, welche mit ihren Lohnabzügen sowie mit ihren Steuern für die verursachten Defizite aufkommen müssen.

Ich möchte auf den Umstand hinweisen, dass die freiwillig Versicherten lediglich 30 Prozent ihrer Renten selber finanzieren. Pro 10 Franken Rente, die 1995 an freiwillig Versicherte ausbezahlt wurden, stammten 2 Franken von der öffentlichen Hand, 5 Franken von den schweizerischen Versicherten und lediglich 3 Franken aus den Beiträgen der freiwillig Versicherten.

Angesichts dieser Aufschlüsselung ist es sicher gerechtfertigt, wenn von den freiwillig Versicherten in Zukunft ein höherer Selbstfinanzierungsgrad verlangt wird, wie dies der Ständerat mit dem Mindestbeitrag von 972 Franken vorgesehen hat.

Das Verhältnis zwischen Rente und bezahltem Beitrag ist in der freiwilligen Versicherung 2,85 Mal höher als in der obligatorischen Versicherung. Eine Verdreifachung des Mindestbetrages, wie ihn die Minderheit beantragt und wie ihn der Ständerat beschlossen hat, lässt sich absolut rechtfertigen. Dies umso mehr, als sich die freiwillig Versicherten lediglich durch Beiträge und nicht noch über Steuern - denken Sie an die Mehrwertsteuer - an der Finanzierung der Altersvorsorge zu beteiligen haben.

Ich möchte doch daran erinnern, dass unser Staat den Auslandschweizern, die in wirtschaftlicher Not sind, auch im Ausland Fürsorgeleistungen zukommen lässt. Die Details dazu sind im Bundesgesetz über Fürsorgeleistungen an Auslandschweizer geregelt.

Schliesslich erlaube ich mir, auf die zahlreichen Umgehungsmöglichkeiten hinzuweisen. Gerade in Nichtvertragsstaaten dürfte es schwer sein zu kontrollieren, welches Einkommen eine versicherte Person effektiv hat. Durch eine höhere Eintrittsschwelle gilt es, der Versuchung entgegenzuwirken, die effektiven Einkommen zu verschweigen und sich auf die Bezahlung des Mindestbeitrages zu beschränken.

Namens der Minderheit empfehle ich Ihnen, in dieser Frage dem Ständerat zu folgen und einem Mindestbeitrag von 972 Franken pro Jahr zuzustimmen, sowohl für die Erwerbstätigen als auch für die Nichterwerbstätigen.