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Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2004-06-17

Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-17

Wortprotokoll

Wenn Sie dieses Gesetz durchlesen, dann stellen Sie fest, dass es ein Erlass ist, der einseitig auf die Arbeitgeber ausgerichtet ist. In der Regel braucht es aber beim Tatbestand der Schwarzarbeit mindestens zwei Parteien: erstens eine Unternehmung, welche Schwarzarbeitende beschäftigt und somit den Staat um die ihm zustehenden Abgaben prellt, und zweitens Arbeitskräfte, die sich in der Regel bewusst schwarzanstellen lassen und damit im gleichen Ausmass schuldig werden wie der Arbeitgeber.

Eine Frage an Herrn Bundespräsident Deiss - ich habe sie gestern auch Herrn Bundesrat Blocher im Zusammenhang [PAGE 1199] mit dem Ausländergesetz gestellt -: Wieso sieht dieses Gesetz keine Sanktionen gegenüber den Arbeitnehmenden vor, die sich rechtswidrig verhalten?

Sie erinnern sich an die gestrige Diskussion im Ausländergesetz bei Artikel 117ff. Die Mehrheit unseres Rates hat im Submissionswesen ganz bewusst Sanktionen gegenüber Firmen festgeschrieben, die sich nicht an die Regelungen des Arbeitsrechtes halten. Wenn Sie jetzt konsequent sind, dann stimmen Sie meinem Antrag zu. Er verlangt, dass ausländische Arbeitnehmende, die in schwerer Art und Weise gegen das Gesetz verstossen, ausgewiesen werden können, indem man ihnen die Aufenthaltsbewilligung entzieht. Denn die Aufenthaltsbewilligung ist ja die Voraussetzung, in der Schweiz arbeiten zu dürfen. Ausländische Arbeitnehmende, die sich schwarzanstellen lassen, und dies in vollem Bewusstsein, verstossen gegen das Gastrecht, das wir ihnen bieten.

Ich bitte Sie, eine Parität zum gestrigen Beschluss zu machen, als Sie die Arbeitgeber, also die Unternehmungen, konsequenterweise und ganz bewusst in der Submissionsgesetzgebung in die Pflicht genommen haben. Schaffen Sie gleiches Recht gegenüber den Arbeitnehmenden, die bei der Ausübung der Schwarzarbeit im gleichen Mass schuldig werden.