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Rechsteiner Paul · Nationalrat · 2004-06-17

Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-06-17

Wortprotokoll

Frau Meier-Schatz, Sie haben Recht: Dieses Gesetz bezweckt die Bekämpfung der Schwarzarbeit. Wenn das aber das Ziel ist, muss man doch dafür sorgen, dass es sich nicht lohnt, schwarzarbeiten zu lassen. Wenn in solchen Situationen von prekärem, nicht reguliertem Aufenthalt in der Schweiz Schwarzarbeit geleistet wird, wenn ein Arbeitgeber davon profitiert, dass die normalen Arbeitsbedingungen nicht eingehalten werden müssen, dann muss doch eine Korrektur gemacht werden, damit diese Rechte letztlich doch durchgesetzt werden können. Falls die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich in dieser kritischen oder irregulären Situation befinden, praktisch-faktisch nicht die Möglichkeit haben, diese Rechte überhaupt nur geltend zu machen, bedeutet das eine Belohnung derjenigen Arbeitgeber, die schwarzarbeiten lassen und sich damit unrechtmässige Konkurrenzvorteile gegenüber den korrekten Arbeitgebern verschaffen, die sich an die Gesetze und die Arbeitsbedingungen halten. Das kann nicht angehen.

Es gibt nur die Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass diese Rechte real geltend gemacht werden können. In Artikel 15a wird das in der Weise vorgeschlagen, dass diese Leute die Möglichkeit bekommen, über eine temporäre Gewährung des Aufenthaltes das Recht einzuklagen. Das ist die Lösung gemäss Minderheit Rennwald, die wir bei Artikel 15a unterstützen.

Die subsidiäre Lösung, welche die Mehrheit für dasselbe Problem vorgeschlagen hatte, war das Klagerecht der Verbände. Es geht um eine Feststellungsklage, damit in solchen Fällen der Konkurrenzvorteil mindestens in Form einer Feststellungsklage thematisiert werden kann. Aber es ist klar: Die Leistungsklage ist der Feststellungsklage überlegen. Mit dieser Bestimmung schafft man die Möglichkeit, jenen Arbeitgebern, die schwarzarbeiten lassen und sich ungerechtfertigte Vorteile verschaffen - zulasten jener Arbeitgeber, die sich an die Gesetze halten -, diese Privilegien nicht mehr zukommen zu lassen. Wenn diese Möglichkeit nicht geschaffen ist und die Beschäftigten in solchen Situationen in der Realität rechtlos bleiben, dann ist die Bekämpfung von Schwarzarbeit nicht wirksam und bleibt in solchen Fällen ein Lippenbekenntnis.

Ich ersuche Sie deshalb, bei Artikel 15a der Minderheit Rennwald zuzustimmen.