Rechsteiner Paul · Nationalrat · 2004-06-17
Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-06-17
Wortprotokoll
Was wir jetzt von Herrn Spuhler zu hören bekamen, hat wenig bis nichts mit dem Thema zu tun, über das wir bei diesem Artikel sprechen. Er hat eine Breitseite auf dieses Gesetz abgefeuert. Praktisch läuft das, was er gesagt hat, darauf hinaus, dass es egal wäre, wenn die Sozialversicherungsabgaben, die doch bezahlt werden müssen - das ist reguläre Arbeit -, einfach nicht bezahlt würden. Deregulierung würde hier am ehesten heissen: Wenn es überhaupt keine Abgaben mehr gibt, wenn man keine Steuern mehr bezahlen muss, dann gibt es auch keine Schwarzarbeit mehr. Das ist, zugespitzt, etwa die Philosophie.
Aber gerade dann, wenn Sie sich zur Sozialpartnerschaft bekennen - was ja positiv ist -, muss auch die Arbeit ihren Wert und ihren Preis haben. Dieser Preis besteht nicht nur in der Bezahlung anständiger Löhne, sondern auch in der Einhaltung der Sozialversicherungsgesetze, im so genannten indirekten Lohn, in den AHV-Abgaben, den BVG-Abgaben, den Abgaben für die Unfallversicherung usw. Es ist der Zweck dieses Gesetzes, die Einhaltung der Gesetze zu gewährleisten. Das ist aber das Allgemeine; das hat mit dieser Bestimmung im Konkreten kaum etwas zu tun.
Diese Bestimmung hier - mit dem Klagerecht der Verbände, subsidiär zum Klagerecht des Betroffenen selber - nimmt eigentlich das Thema auf, das bei Artikel 15a bereits diskutiert wurde. Dort haben Sie es mehrheitlich abgelehnt, den Leuten, die sich in einer prekären fremdenpolizeilichen Situation befinden, die Möglichkeit einzuräumen, ihren Anspruch auf Lohn und weitere Leistungen, die ihnen zustehen, selber regulär und direkt geltend zu machen. Das führt dazu - wenn bei dieser Bestimmung nicht eine Korrektur eingeführt wird -, dass denjenigen Arbeitgebern, die schwarzarbeiten lassen, ein ungerechtfertigter Konkurrenzvorteil eingeräumt wird. Benachteiligt wären diejenigen Arbeitgeber - zum Glück ist es bei uns im Land immer noch die grosse Mehrheit -, die sich an die Regeln halten, die die Löhne bezahlen, die sie bezahlen müssen, und die auch die Sozialversicherungsabgaben bezahlen, die sie bezahlen müssen.
Wenn Sie hier keine Möglichkeit schaffen, dass in diesen prekären Situationen, gerade beispielsweise in der Landwirtschaft, diese Ansprüche auch geltend gemacht werden können, dann läuft die Bekämpfung der Schwarzarbeit ins Leere.
Wir werden in weiteren Voten vermutlich andere Argumente zu hören bekommen, die etwas stärker auf die technischen Bestimmungen selber zugeschnitten sind; deshalb kurz die technische Begründung: Die Feststellungsklage, die von der Verwaltung im Auftrag der Kommission erarbeitet worden ist, entspricht rechtstechnisch dem, was in der schweizerischen Gesetzgebung an vielen Orten gang und gäbe ist. Wir kennen dieses Feststellungsrecht für Arbeitnehmeransprüche im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), und wir kennen es im Gleichstellungsgesetz. Wir kennen es ferner im Obligationenrecht für gesamtarbeitsvertragliche Ansprüche, wir kennen es im Mitwirkungsgesetz und seit einiger Zeit auch im so genannten Entsendegesetz. Genau das Recht, das hier jetzt von der Kommissionsmehrheit auf Vorschlag der Verwaltung als Feststellungsklage vorgeschlagen wird, ist in diesen Gesetzen, im Entsendegesetz u. a., als Klagerecht der Verbände vorgesehen.
Das ist im Übrigen in diesem Parlament nicht eine linke Erfindung. Es war der frühere baselstädtische Nationalrat Christoph Eymann, damals noch ein Gewerbevertreter, der den weiter gehenden Vorschlag gemacht hat, für solche Situationen eine Leistungsklage einzuführen, um eben diesen ungerechtfertigten Konkurrenzvorteil für diejenigen Arbeitgeber zu beseitigen, die sich nicht an die Regeln halten und die schwarzarbeiten lassen. Der parlamentarischen Initiative 96.471 zur Bekämpfung der Schwarzarbeit ist hier in diesem Plenum Folge gegeben worden. Nur weil Herr Eymann nachher technisch keinen Vorschlag machen konnte, mit dem sich das auch als Leistungsklage im Verhältnis zu den individuellen Ansprüchen der Betroffenen hätte realisieren lassen können, ist dieses Projekt dann nicht weiterverfolgt worden. Die hier nun aufgenommene Feststellungsklage zieht die Lehren aus der damaligen parlamentarischen Initiative des Gewerbevertreters Eymann; sie versucht das auf eine technisch bessere Art und Weise aufzunehmen. Ich meine, das muss jetzt hier erfolgen, wenn es uns mit der Bekämpfung der Schwarzarbeit wirklich ernst ist.