Triponez Pierre · Nationalrat · 2000-06-13
Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-06-13
Wortprotokoll
Mit dem Minderheitsantrag zu Artikel 2 Absatz 1 empfehle ich Ihnen nicht irgendetwas Exotisches, sondern ich empfehle Ihnen, der Fassung des Bundesrates und des Ständerates zu folgen.
Bundesrat und Ständerat wollen die freiwillige Versicherung für Personen im Ausland auf Personen beschränken, welche in Ländern leben, mit denen die Schweiz kein Versicherungsabkommen abgeschlossen hat. Davon sollen künftig, im Gegensatz zu heute, nicht nur die Auslandschweizer profitieren können, sondern neu auch sämtliche Ausländer, welche während mindestens fünf aufeinander folgenden Jahren in der Schweiz obligatorisch versichert waren.
Heute bestehen mit rund 30 Staaten solche Abkommen. Diese Abkommen garantieren den in den Vertragsstaaten lebenden Auslandschweizern die gleichen Versicherungsleistungen wie den Staatsangehörigen der jeweiligen Staaten.
Würde der Nationalrat im Gegensatz zu Bundesrat und Ständerat der Kommissionsmehrheit folgen und nur die Länder der EU von der freiwilligen Versicherungsmöglichkeit ausschliessen, würden ausgerechnet die im EU-Raum lebenden Auslandschweizer und die EU-Bürger, welche mindestens fünf Jahre in der Schweiz versichert waren, schlechter gestellt als jene, welche in den übrigen Vertragsstaaten leben. Konkret schliesst die Formulierung der Kommissionsmehrheit deutsche, französische oder italienische Staatsbürger bzw. Auslandschweizer in Deutschland, Frankreich oder Italien aus, während z. B. solche aus Chile, Israel, der Türkei, Ex-Jugoslawien usw. sich weiterhin freiwillig versichern könnten.
Vor solchen Abgrenzungen und Ungleichbehandlungen sollten wir uns hüten. Entscheidend darf nicht die Frage sein, ob eine Person in England oder in den USA lebt, entscheidend ist vielmehr, ob die Schweiz mit dem betreffenden Staat ein Abkommen vereinbart hat, welches den dort lebenden Personen - den Auslandschweizern und den dort lebenden ausländischen Staatsangehörigen, welche in der Schweiz ihre Anspruchsberechtigung erworben haben - eine angemessene Versicherung gewährleistet.
Die Fassung Ständerat bzw. Bundesrat ist kompatibel mit allen internationalen Verpflichtungen, die die Schweiz eingegangen ist. Sie trägt sowohl dem Uno-Pakt als auch den bilateralen Abkommen Rechnung. Ob die Lösung der Kommissionsmehrheit völkerrechtlich so unproblematisch wäre, wage ich zu bezweifeln.
Obwohl ich keinerlei fremdenfeindliche Töne anschlagen möchte, muss ich nochmals darauf hinweisen, dass mit jeder Ausweitung der freiwilligen Versicherung auch die Zahl der ausländischen Staatsangehörigen steigt, die sich dieser Versicherung anschliessen können.
Bei der Beschränkung der freiwilligen Versicherung auf Nichtvertragsstaaten kann man davon ausgehen, dass relativ wenigen ausländischen Staatsangehörigen diese Möglichkeit eröffnet wird, während sonst die Zahl bei jeder weiteren Lockerung ansteigen würde. Erinnert sei auch an all jene Personen aus Ex-Jugoslawien oder der Türkei, denen man mit der Zustimmung zum Mehrheitsantrag die Möglichkeit eröffnen würde, sich bei der freiwilligen Versicherung anzuschliessen, falls sie das Kriterium der fünfjährigen Beitragszeit erfüllen.
Angesichts des äusserst geringen Selbstfinanzierungsgrades der Versicherung stellt sich die Frage der Akzeptanz dieser Ausweitungen. Sind die Schweizer Beitrags- und Steuerzahler wirklich bereit, namhafte Solidaritätsbeiträge an einen erweiterten Kreis ausländischer Staatsangehöriger zu leisten?
Ich empfehle Ihnen, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen und damit sowohl dem Bundesrat als auch dem Ständerat zu folgen.