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Fetz Anita · Ständerat · 2004-06-02

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-06-02

Wortprotokoll

Ich denke, hier ist jetzt wirklich der Moment, wo man den Förderaspekt einmal konkretisieren muss, den wir ja vorher in Artikel 1 grossmehrheitlich ins Gesetz hineingenommen haben. Wir sind uns ja alle einig, die Fakten sind klar: Es gibt zu wenige Spenderorgane. Wie kann man eine Transplantationsmedizin machen, wenn man keine Spenderorgane hat? Der Vermerk auf dem Führerschein scheint mir nun wirklich die einfachste, praktischste, unaufwendigste Sache, um die Spendenwilligkeit auszudrücken.

Bis jetzt ist dieses Gesetz sehr zurückhaltend formuliert, was die Spendenfreudigkeit betrifft. Auch wenn ich vorhin beim Antrag Pfisterer Thomas gesagt habe, dass er heikel sei und dass ich nicht so weit gehen möchte, finde ich aber, dass wir die Hürden niedrig halten müssen. Die meisten Leute sind spendenfreudig. Es ist aber das Problem, dass man die Spendenwilligkeit irgendwo anmelden muss, den Spenderpass suchen und sich melden muss usw. Das heisst, man muss sich schon enorm damit beschäftigt haben.

Die Realität ist doch aber so, dass ich eigentlich bereit bin zu spenden, aber ich möchte mich nicht riesig damit beschäftigen. Es gibt einen Ort, wo jeder erwachsene Mensch, der in der Schweiz wohnt - oder sagen wir mal 90 Prozent der Leute -, irgendwann mal vorbeikommt: Das ist das Strassenverkehrsamt, wenn man gelernt hat, Auto zu fahren, und den Führerschein abholt. Die Argumente von Kollegin Forster überzeugen mich überhaupt nicht. Wenn man das wieder wechseln will, dann wechselt man das halt, das ist kein Grund dagegen. Ich kann mich ja dafür entscheiden, und ein paar Jahre später komme ich dazu, weil ich irgendwelche Sachen erlebt habe, aufgrund eines wohl überlegten Entschlusses, Nein zu sagen; ich gelange zum Entschluss, das jetzt lieber nicht machen zu wollen. Dann kann ich das doch ändern lassen. Auch auf einem amtlichen Dokument kann man problemlos Einträge ändern.

Der Bundesrat ist ja auch nicht nur begeistert von dem Vorschlag - aus der Kommission weiss ich das -, und zwar vor allem aus datenschützerischen Gründen. Das, scheint mir, muss man bedenken. Aber da sage ich Ihnen jetzt einmal ganz praktisch und pragmatisch: Wenn ich bereit bin, meine Organe im Falle meines Todes zur Verfügung zu stellen, ist das nun wahrlich keine geheime Sache; ich muss ja dieser Bereitschaft Ausdruck geben, ich muss das ja irgendwo deponieren. Ob ich das jetzt mit dem Führerschein oder mit dem Spenderpass mache, ist für mich eigentlich kein grosser Unterschied. Ich sehe da meine persönlichen Daten überhaupt nicht ungeschützt. Also kurz und gut: Wenn wir die Spendenfreudigkeit unterstützen wollen, dann brauchen wir ein praktisches, einfaches Instrument, mit dem alle oder die allermeisten Leute, die in der Schweiz wohnen, in Kontakt kommen. Sonst bleibt die hehre Absicht, zu informieren und die Leute zu sensibilisieren, sehr theoretischer Art.

In diesem Sinne bitte ich Sie, die Mehrheit zu unterstützen.

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