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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2004-06-02

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-02

Wortprotokoll

Danke, dass Sie mir erlauben, noch zwei, drei Gedanken anzufügen. Ich befürchte, dass wir mit diesem Gesetz eine Fahne ohne Stange fabrizieren. Wir haben einen grossartigen Artikel 1 beschlossen und heute Morgen viele Erklärungen aus dem Kreis der Kommissionsmitglieder gehört. Wenn es jetzt darum geht, B zu sagen, dann ist man offenbar etwas zurückhaltend. Es ist natürlich der Gang der Dinge, dass man als Kommission bei Anträgen im Plenum überrascht sein kann. Dafür haben wir nachher den zweiten Rat, der solche Dinge noch anschauen kann. Das erlaubt unser System. Ich möchte Herrn Stähelin auch durchaus einen dritten Blick ermöglichen und ihn bitten, Artikel 17 Absatz 3 auch zu lesen, der den Bundesrat genau ermächtigt, Kriterien und Wertungen festzulegen. Damit haben Sie alle Spielräume offen und können sich dort in Ihrer vollen schöpferischen Kraft ausleben.

Ich verstehe durchaus, dass es gewisse Kommissionsmitglieder gibt, die hier Mühe haben. Aber man kann ja nicht sagen, das Thema sei völlig neu. Das wird sowohl in der Medizin wie auch in der Ökonomie wie vor allem in der Juristerei seit langem breit diskutiert.

Es geht um zwei Dinge: Wollen Sie, dass die Transplantationsmedizin funktioniert? Sie haben hier eine Chance, ihr zu helfen. Wollen Sie, dass die Persönlichkeit des Einzelnen geschützt wird? Das sind die beiden Fragen. Da muss man nicht mit Polemik antworten. Es geht nicht um die Bevorzugung Einzelner, das ist völlig klar; und es geht in diesem Sinne auch nicht um unethische Entscheide. Das ist ja nicht geplant. Die Meinung ist wirklich folgende: Wenn die medizinische Indikation gleich ist, dann soll man zusätzlich auch noch diesen Aspekt berücksichtigen. Noch einmal: Das wird in der Praxis selten der Fall sein. Aber das ist ein Anreiz, und das ist der Sinn - es soll möglichst viele Leute geben, die ihren Spenderausweis im Portemonnaie mit sich herumtragen. Dann funktioniert das Ganze. Sonst haben wir etwas Mühe damit.

Warum beschränken Sie dieses Grundrecht? Vergessen wir nicht: Wir sind der Bundesgesetzgeber und gleichzeitig der Bundesverfassungsrichter. Wenn Sie hier die Türe zuschlagen, riskieren wir, dass die Türe endgültig zu ist. Wir haben kein Bundesgericht, das das heilen kann. Und es ist eine etwas kühne Hoffnung, auf Strassburg zu vertrauen.

Darum bitte ich Sie, meinem Antrag wirklich zuzustimmen und Ihre allfälligen Restbedenken dem Nationalrat mitzugeben. Das ist der Vorteil unseres Systems mit zwei Räten.