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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2004-06-02

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-02

Wortprotokoll

Der Bundesrat hatte ursprünglich ein reines Polizeigesetz vorgeschlagen. Es ging ihm um Missbrauch und Schutz. Das ist nach wie vor richtig, selbstverständlich. Schon der Nationalrat ist aber einen Schritt weiter gegangen. Die Kommission will dies noch deutlicher zum Ausdruck bringen, noch mehr öffnen.

Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen.

Die Argumentation von Frau Sommaruga kann man nämlich noch weitertreiben. Sie stützt sich auf Artikel 119a Absatz 1 zweiter Satz der Bundesverfassung: "Er (der Bund) sorgt dabei für den Schutz der Menschenwürde, der Persönlichkeit und der Gesundheit." Was heisst dieses "sorgen"? Es heisst, dass nicht nur dem Einzelnen die Möglichkeit gegeben wird abzuwehren, sondern dass auch für den Einzelnen die Voraussetzungen geschaffen werden, damit er die Rechte auch ausüben kann, die er von Verfassung wegen im Bereich der Persönlichkeit hat. Dazu gehört das Recht, über seinen Körper zu verfügen, über den Tod hinaus. Das heisst, seinen Körper vor Organentnahme zu schützen. Es heisst umgekehrt aber auch, sich bereit zu erklären, dass eben Organe zur Verfügung gestellt werden. Beides gehört dazu. Dazu gehört auch das Recht, selber Organe empfangen zu dürfen.

All das will eben diese Vorlage ermöglichen. Wenn Sie das Gesetz durchsehen, kann man sogar sagen, dass dieser Absatz 1bis im Gesetz fast der einzige Hinweis auf die Spendebereitschaft ist. Die Spendebereitschaft ist doch das A und O! Ohne Spendebereitschaft braucht es dieses Gesetz gar nicht, dann gibt es keine Transplantationsmedizin. Es ist also schon der Kern der Sache. Darum habe ich Ihnen bei Artikel 17 einen entsprechenden Antrag gestellt.

Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen.

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