Stähelin Philipp · Ständerat · 2004-06-02
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-02
Wortprotokoll
Wenn ich das Wort auch noch einmal ergreife, so geht es mir um einen Punkt: Kollege Carlo Schmid stellt auch infrage, dass der Gesetzgeber des Bundes den Kantonen in die Spitalplanung hineinreden darf. Dort wird es für mich tatsächlich heikel. Weshalb? Das geht über die Transplantationsgesetzgebung hinaus. Diese Ausführungen gelten dann rasch auch für die übrige hoch spezialisierte Medizin.
Zum Ersten, zur Verfassungslage: In Artikel 117 Absatz 1 der Bundesverfassung heisst es schlicht und einfach: "Der Bund erlässt Vorschriften über die Kranken- und die Unfallversicherung." Wir sind bei der letzten Revision hier in diesem Rat davon ausgegangen, dass damit der Bund auch die Kompetenz erhalten hat, beispielsweise den Kantonen in die Spitalplanung hineinzureden und Vorschriften zu erlassen, wenn sie sich in der Koordination der hoch spezialisierten Medizin nicht einigen können. Das ist in etwa der Inhalt der Motion Frick gewesen, die wir aber in diesem Rat bereits umgesetzt haben, auch wenn die Übung KVG-Revision in die Brüche gegangen ist. Wir waren alle einverstanden, dass wir von der Verfassungslage her hierzu berechtigt seien.
Wie heisst es nun bei der Transplantationsmedizin, bei Artikel 119a? "Der Bund erlässt Vorschriften auf dem Gebiet der Transplantation von Organen, Geweben und Zellen." Ich sage es noch einmal: Das ist exakt die gleiche Formulierung - "erlässt Vorschriften". Es kommt dazu, dass Artikel 117 Absatz 1 natürlich auch für die Transplantationsmedizin gilt. Wenn wir die Kompetenz von der Verfassung her haben, generell für die hoch spezialisierte Medizin Einschränkungen in der Spitalgestaltung der Kantone vorzuschreiben, dann können wir es bei der Transplantationsmedizin erst recht, weil ja das doppelt genäht ist. Das ist für mich schon ein entscheidender Punkt, weil das über die heutige Diskussion hinausführt. Ich bitte hier gerade aus diesem Grund noch einmal, dass nicht zurückgewiesen wird.
Ein Zweites kommt dazu: Machen es die Kantone ohne Druck? Aus eigener Erfahrung muss ich Ihnen leider Nein sagen. Ich bin seit 1991 Sanitätsdirektor gewesen; von allem Anfang an war es immer ein Thema. Man sagte damals: Koordination der Spitzenmedizin. Stattgefunden hat sie bis heute nicht. Wenn der Druck hier nicht kommt, wenn er wieder wegfällt, dann zweifle ich eben daran, dass sich die Kantone hier einigen können. Und es geht, das ist richtig gesagt, es geht hier auch und vor allem auch um die Universitätskantone: Die setzen sich, nach allen meinen Erfahrungen, bisher gegenüber ihren eigenen "Universitätshoheiten" nicht durch. Das ist eben leider so, und deshalb - ich wiederhole mich - braucht es hier Rückenwind. Die Gesundheitsdirektorenkonferenz ist sogar einverstanden, weil sie selbst festgestellt hat, dass es anders nicht geht. Man mag das bedauern - ich bedaure es -, aber es ist ein Faktum.
Deshalb bitte ich noch einmal darum, dass wir uns hier nicht zurückhalten, sondern dass wir diese Regelungen bringen. Das soll umgekehrt nicht dazu führen, dass die Bundesverwaltung und das BAG hier ausgebaut werden. Ich muss mich nicht wiederholen; hier teile ich die Ansichten von Carlo Schmid. Das können wir aber in der Detailberatung auch durchbringen. Ich meine also, wir sollten auf eine Rückweisung verzichten. Ich gehe davon aus, dass der Bundesrat jetzt wirklich gehört hat, dass er in der Umsetzung und in der Praxis Zurückhaltung zu üben hat, und dass Herr Bundesrat Couchepin hier auch das BAG im Zaume hält.