Villiger Kaspar · Bundesrat · 2000-06-13
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2000-06-13
Wortprotokoll
Die Aufhebung des bewährten Systems der Pauschalfrankatur per Ende 2000 bringt für die Bundesverwaltung in erster Linie Änderungen bei der Briefpost. Die Pakete werden wie bisher mit Barcode-Streifen versehen und zusammen mit einem Aufgabeverzeichnis der Post übergeben. Bei Briefpostaufgaben wird die bisherige Pauschalfrankatur durch das auch in der Privatwirtschaft verwendete Port-payé-Verfahren, also P.P., ersetzt. Sämtliche Couverts werden oben rechts mit dem Vermerk P.P. und dem Absenderort bedruckt. Für Mengen ab 50 Briefen muss ein Aufgabeverzeichnis ausgefüllt werden, kleinere Mengen können direkt am Schalter aufgegeben werden.
Zur Ermittlung des Gesamtvolumens der kleineren Mengen wird die Post viermal im Jahr während einer Woche eine Zählung durchführen und dem Bund aufgrund dieser Ergebnisse Rechnung stellen. Die Preisverhandlungen haben noch nicht stattgefunden. Wir gehen aber davon aus - und hoffen natürlich -, dass die Post dem Grosskunden Bundesverwaltung namhafte Mengenrabatte gewähren wird.
[PAGE 624] Dringliche Sendungen können nach dem normalen Postabgang entweder am Postschalter als P.P.-Post abgegeben oder, mit einer Vorfrankatur versehen, am nächsten Briefkasten eingeworfen werden. Die Vorfrankatur wird auf zwei bis drei Arten von Couverts beschränkt; die Bedruckung erfolgt zentral durch die Post gegen Entgelt. Der Einsatz von Frankiermaschinen ist in der Bundesverwaltung nicht vorgesehen. Den Mitgliedern der eidgenössischen Räte - das ist wichtig für Sie - werden vorfrankierte Briefumschläge zur Verfügung gestellt.
Nach den heutigen Erkenntnissen wird der Systemwechsel in der Postfrankatur keine grösseren Umstellungsprobleme bieten. Bereits heute müssen die einzelnen Sendungen gesammelt, administrativ bearbeitet und verpackt werden. Mit der Routine, die sich nach einer gewissen Einführungszeit einstellen wird, dürfte der Zusatzaufwand nicht mehr stark ins Gewicht fallen.