Schweiger Rolf · Ständerat · 2004-06-02
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-02
Wortprotokoll
Das jetzt uns interessierende Geschäft wird sich wahrscheinlich durch eine wohltuende Kürze auszeichnen. Es geht um Folgendes: Jede Person, die sich in einem Anstellungsverhältnis befindet, hat das Recht, wegen Diskriminierung der Geschlechter Klage einzureichen.
Im privaten Rechtsbereich ist die Situation relativ klar und steht heute nicht zur Diskussion. Es geht heute nur um Arbeitsverhältnisse des Bundespersonals. Worum geht es konkret? Für privatrechtlich Angestellte verlangt das Gleichstellungsgesetz vor Einleitung einer Klage ein Schlichtungsverfahren. Jeder Kanton hat deshalb heute eine Schlichtungsstelle eingerichtet, und in etwa der Hälfte der Kantone steht diese Schlichtungsstelle auch für öffentlich-rechtliche Angestellte des Kantons zur Verfügung.
Für Bundesangestellte und nur für Bundesangestellte gilt heute eine andere Lösung. Sie haben zwar auch die Möglichkeit, im Verlaufe des Verfahrens eine spezielle Instanz anzufordern, nämlich ein Fachgutachten zu verlangen. Zuständig für dieses Fachgutachten ist die so genannte Begutachtende Fachkommission Gleichstellungsgesetz. Es hat sich nun aber gezeigt, dass das Begutachtungsverfahren verschiedene Schwierigkeiten aufweist. Das Hauptproblem ist, dass zuerst ein Beschwerdeverfahren förmlich eingeleitet werden muss, bevor man an eine Fachkommission gelangen kann. Das stellt ein grosses Hindernis dar, denn ein Beschwerdeverfahren ist aufwendig und dauert lang. Im Vergleich dazu ist das Verfahren vor den kantonalen Schlichtungsstellen viel effizienter, weshalb eine vergleichbare Lösung auch für das Bundespersonal eingerichtet werden soll. Die Begutachtende Fachkommission wird deshalb im Gegenzug aufgelöst. Kurz: Es wird Ihnen also vorgeschlagen, auch für das Bundespersonal eine Schlichtungsstelle vorzusehen. Damit dies geschehen kann, müssen Sie dieser Vorlage zustimmen.
Ich beantrage Ihnen Eintreten und Zustimmung.