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Bruderer Pascale · Nationalrat · 2004-09-28

Bruderer Pascale · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-09-28

Wortprotokoll

Wir sind sozusagen durchgekommen, d. h., wir sind noch bei den Übergangsbestimmungen, bei Ziffer III Buchstabe C, und ich möchte im Rahmen der Finanzhilfen noch einige Bemerkungen machen.

Zu Absatz 3: Dieser Absatz betrifft die leistungsbezogene Subventionierung. Er wurde in unserer Kommission nicht weiter diskutiert, denn wir schliessen uns hier dem Ständerat an, die Beiträge an die GSK-Bereiche im Sinne von Artikel 19 Absatz 2, also wie an die bisherigen Bereiche, leistungsbezogen auszurichten. Damit werden für die Übergangsphase bis 2008 keine neuen Bemessungskriterien geschaffen. Die Umsetzung und die Detailabwicklung sind Sache des Bundesrates.

Zu Absatz 4 möchte ich noch folgende Bemerkung machen: Hier schliessen wir uns in Bezug auf die Finanzierungsklausel ebenfalls dem Ständerat an. Wie ich im Eintretensvotum bereits ausführlich erläutert habe, haben wir - das Parlament - im vergangenen Jahr hier drinnen die Erhöhung der Finanzhilfen für die Integration der GSK-Bereiche beschlossen. Der Bund muss sich gegenüber den Kantonen als verlässlicher Partner erweisen, und er muss klare Aussagen zur Finanzierung der GSK-Bereiche auch ab 2008 machen. Die Beibehaltung der Klausel in Absatz 4 gemäss Bundesrat würde es dem Parlament erlauben, den Zeitpunkt der Subventionierung der GSK-Bereiche in der Höhe eines Bundesdrittels wie in den übrigen Bereichen hinauszuschieben. Damit die Kantone keinen neuen Ungewissheiten ausgesetzt werden, fordern wir die gleiche subventionsrechtliche Behandlung aller Bereiche ab 2008. Dies geschieht einstimmig, und es wurde fast diskussionslos so in der Kommission beschlossen.

Wir möchten die Streichung dieser Vorbehaltsklausel durchsetzen, und wir haben in der Zwischenzeit auch die Bekräftigung des Bundesrates gehört, dass das so geschehen kann.