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Sadis Laura · Nationalrat · 2004-09-28

Sadis Laura · Nationalrat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-09-28

Wortprotokoll

Mit der jetzigen Revision wird die Akkreditierung der Fachhochschulen und der Studiengänge formell eingeführt. Heute sind die Fachhochschulen frei, sich akkreditieren zu lassen. Mit der zur Diskussion stehenden Revision wird neu die Pflicht zur Akkreditierung eingeführt. Mit der Annahme des Antrages der Mehrheit zu Artikel 17a Absatz 3, den ich unterstütze, werden wir entscheiden, dass das zuständige Departement die Prüfung der Akkreditierungsgesuche und die Akkreditierung einzelner Studiengänge auf Gesuch und nur in begründeten Fällen Dritten übertragen kann.

Das Departement kann nur in begründeten Fällen die Evaluation an Dritte delegieren, bleibt aber immer für die Akkreditierung zuständig. Diese Möglichkeit, die Akkreditierung an Dritte zu übertragen, ist interessant, weil sie eine gute Anerkennung unserer Schulen im Ausland ermöglicht und sogar erleichtern kann. Die Akkreditierung durch Dritte ist nur auf Gesuch der Schule möglich. Es scheint uns deshalb gerechtfertigt, dass es eine Kostenbeteiligung des Gesuchstellers gibt. Wenn es offensichtlich sinnvoll und begründet ist, dass auf Gesuch hin ein Dritter, d. h. eine Akkreditierungsagentur, akkreditiert, dann ersetzt diese Akkreditierung jene des Bundes. Es handelt sich nicht um eine Wunschakkreditierung oder eine Zusatzakkreditierung, sondern um die Akkreditierung der Studiengänge.

Um keine unbegründete finanzielle Diskriminierung zwischen einer Akkreditierung durch das Departement und einer Akkreditierung durch Dritte zu schaffen, beantragt die Minderheit II deshalb, dass der Bund mindestens 50 Prozent der anrechenbaren Kosten trägt. Mit dieser Formulierung behält der Bund immer noch einen hinreichenden Ermessensspielraum, nämlich von 50 bis 100 Prozent der Kosten. Diese Variante ist logischer und angemessener als jene der Mehrheit bzw. der Minderheit I. Es ist in der Tat unlogisch, dass der Bund in begründeten Fällen, in denen er entschieden hat, nicht selber zu akkreditieren, nur maximal 50 Prozent der Kosten trägt.

Aus diesen Gründen lade ich Sie ein, der Minderheit II zuzustimmen.