Bruderer Pascale · Nationalrat · 2004-09-28
Bruderer Pascale · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-09-28
Wortprotokoll
Ich beziehe die Absätze 2 und 3 von Artikel 5 mit ein in die Begründung unserer Haltung gegenüber dem Antrag der EVP/EDU-Fraktion. In Absatz 3 haben wir den Entwurf des Bundesrates teils konkretisiert und teils erweitert, nämlich um die [PAGE 1440] Bestimmung der Lernziele der einjährigen Arbeitswelterfahrung, auf welche ich anschliessend noch detaillierter zu sprechen komme. Dieser Zusatz ist unbestritten. In Absatz 2 werden für die neuen Bereiche die Voraussetzungen für die Zulassung zum Fachhochschulstudium auf der Bachelor-Stufe geregelt. Wir halten uns hier weiterhin an die Profile der Erziehungs- und der Sanitätsdirektorenkonferenz. Diese Zulassungsbestimmungen entsprechen dem interkantonalen Recht, welches von allen 26 Kantonen akzeptiert wird, und sie tragen den Eigenheiten der neuen Fachbereiche am besten Rechnung. Das bedeutet also, dass die bisher geltenden Zulassungsvoraussetzungen in den Bereichen Gesundheit, soziale Arbeit, Kunst, Musik und Theater weiterhin Bestand haben. Sie sind auch zeitlich nicht befristet.
Für die Fachmittelschulen im GSK-Bereich, die früheren Diplommittelschulen, ist diese Regelung essenziell. Eine befristete Regelung würde nämlich ihre Zulassung gefährden und hätte eine Rechtsunsicherheit zur Folge. Das politische Ziel ist es allerdings, die Fachmaturität der Berufsmaturität anzunähern, indem in der Fachmaturität der berufsspezifische Teil längerfristig stärker gewichtet wird.
Die von uns vorgesehene Regelung kommt auch der aktuellen Situation entgegen, d. h. dem Umstand, dass die Etablierung der Berufsmaturität bis 2008 nicht in allen Bereichen gesichert ist. Für gewisse Bereiche ist stattdessen die Fachmaturität als Zubringer einzuführen. Man kann diesbezüglich auch die EDK-Richtlinien zur Einführung der Fachmaturitäten der Fachmittelschulen von Ende letzten Jahres anschauen.
Der ständerätliche Beschluss sieht vor, dass die Zulassungsbestimmungen für die neuen Bereiche nur für eine Übergangsphase gelten würden. Der Nachteil dabei: Dies kann bewirken, dass nach Ablauf der Frist bei der Zulassung in einzelnen Fachbereichen ein Problem entsteht, genauer gesagt, dass es zu Engpässen im Zubringer kommt - gerade in Bereichen, in denen sich zum Beispiel die Strukturen der Berufsmaturitätskriterien nicht wunschgemäss entwickeln oder in denen sie, wie etwa im Gesundheitsbereich, noch nicht aufgebaut sind. Dieses Problem würde nicht nur den Zugang zu den Fachhochschulen selbst betreffen, sondern - und das ist eigentlich noch schlimmer, möglicherweise gerade im erwähnten Gesundheitsbereich - zu eigentlichen Versorgungsengpässen auf dem Arbeitsmarkt selbst führen.
Ich komme jetzt auf den Antrag der EVP/EDU-Fraktion zu sprechen: Hier ist es wichtig zu erwähnen, dass der Zugang mit der Fachmaturität geregelt ist und keine Probleme darstellt, wenn wir der Variante der nationalrätlichen Kommission folgen, was ja hier in diesem Saal nicht bestritten ist. Es ist auch wichtig, zu erwähnen, dass die Aufnahme der Fachmaturität in dieses Gesetz nicht nötig und auch nicht sinnvoll ist. Wir übernehmen ja in Absatz 2 die Beschlüsse der interkantonalen Gesetzgebung, wie sie bereits jetzt existiert. Diese trägt den Fachmaturitäten Rechnung.
Wir bitten Sie darum, den Antrag der EVP/EDU-Fraktion abzulehnen, dafür umso resoluter für die Variante unserer Kommission einzutreten, damit auch ein Zeichen in Richtung Ständerat gesetzt wird, dass wir hier unsere Regelung für weitaus richtiger und für die einzig richtige Regelung halten.
Die Diskussion zu Absatz 2, die ich ja gleich in diese Beratung jetzt mit einbezogen habe, möchte ich mit der Betonung abschliessen, dass es durchaus auch das Anliegen unserer Kommission ist, die Berufsmatura und die berufliche Vorbildung im GSK-Bereich zu stärken. Wir erachten es aber als falsch, dieses Ziel via Gesetzesvorgaben erreichen zu wollen. Vielmehr sind andere Anreize zu schaffen, um die Berufsmatura auch in den neuen Bereichen zu etablieren.