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AB 45094

Häberli-Koller Brigitte · Nationalrat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-09-28

Wortprotokoll

Die Fachhochschulen haben in der Aufbauphase von 1996 bis 2003 verschiedene Überprüfungen ihrer Führungs- und Organisationsstrukturen sowie der Studiengänge durch den Bund durchlaufen und sind als wichtiger, dritter Pfeiler des Hochschulbereiches neben den kantonalen Universitäten und den Eidgenössischen Technischen Hochschulen etabliert. [PAGE 1431]

Gleichwertig, aber andersartig: Das haben wir heute Morgen schon oft gehört. Auch wir von der CVP möchten dies unterstreichen. Die Fachhochschulen sind wichtig und wertvoll. Dem Bund sind mit der Totalrevision der Bundesverfassung zusätzliche Regelungskompetenzen auf Gesetzesstufe im Bildungsbereich übertragen worden. In der Berufsbildung wurde der Geltungsbereich um die Bereiche Gesundheit, soziale Arbeit und Kunst, die GSK-Bereiche, erweitert. Im Weiteren verlangten die Umsetzung der Erklärung von Bologna und die Einführung des zweistufigen Systems der Bachelor- und Master-Studiengänge eine rasche Änderung des Fachhochschulgesetzes. Im Zentrum dieser vorliegenden Teilrevision stehen deshalb die Erweiterung des Geltungsbereiches um die GSK-Bereiche, die Einführung der zweistufigen Ausbildung, die Schaffung der Grundlagen für ein Akkreditierungs- und ein Qualitätssicherungssystem und eine bessere Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Trägern der Fachhochschulen.

Intensive Gespräche und Diskussionen hat in der Kommission die Frage der Akkreditierung ausgelöst. Hier hat die Kommission eine gute Lösung gefunden, indem die Akkreditierung in begründeten Fällen Dritten übertragen werden kann. Wir werden in der Detailberatung noch darauf eingehen.

Zusammengefasst: Die CVP-Fraktion begrüsst diese Revision und ist für Eintreten. Wir werden jeweils die Anträge der Mehrheit unterstützen.