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Gadient Brigitta M. · Nationalrat · 2004-09-28

Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-09-28

Wortprotokoll

Mit der definitiven Genehmigung auf Ende 2003 haben die sieben Fachhochschulen den verdienten Lohn für die gewaltige Aufbauarbeit erhalten, die sie in den letzten Jahren geleistet haben. Schon beim ursprünglichen Beschluss zum Fachhochschulgesetz haben wir aber gesehen, dass nach einigen Jahren Anpassungen nötig sein werden. Die nun anstehende Revision ist die Fortsetzung unserer damaligen Beschlüsse und für die Weiterentwicklung unseres einmaligen dualen Ausbildungssystems sehr wichtig. Die Zielsetzung der Revision ist denn auch grundsätzlich unbestritten, und auch die SVP-Fraktion begrüsst die Integration der GSK-Berufe, die Einführung der zweistufigen Ausbildung Bachelor/Master und insbesondere auch die Schaffung von Grundlagen für ein Akkreditierungs- bzw. Qualitätssicherungssystem.

Bei der Integration der GSK-Berufe haben wir gar keine Wahl, denn sie gehören gemäss der neuen Bundesverfassung zum Berufsbildungsbereich und somit auch in das Fachhochschulsystem des Bundes. Die Erweiterung des Geltungsbereiches ist deswegen nur konsequent, aber sie ist gerade auch aus der Sicht der Frauen von besonderer Bedeutung, weil sehr viele Frauen in diesen GSK-Bereichen tätig sind. Auch deshalb ist es zu begrüssen und dringend, dass die Analogie zu den wirtschaftlichen und technischen Berufen hergestellt wird. Aus rechtlicher Sicht ist es sodann wichtig, mit der Integration eine einheitliche Rechtsgrundlage für den ganzen Fachhochschulbereich zu schaffen.

Die Einführung der zweistufigen Ausbildung Bachelor/Master sodann bietet grosse Chancen, beinhaltet aber auch Risiken. Es ist unumgänglich, mit der internationalen Entwicklung Schritt zu halten und damit international den Zugang zu haben. Doch die Überführung der heutigen Diplomstudiengänge in das neue System darf keinesfalls zu Qualitätseinbussen führen. Daher darf es sich nicht einfach um eine Umbenennung handeln, sondern das Studienangebot muss entsprechend neu konzipiert werden.

Die Qualitätssicherung als dritter Hauptpunkt der Revision ist von besonderer Bedeutung und verdient hohe Priorität. Die Qualität der Ausbildungen an unseren Fachhochschulen, wie auch der Forschung und Entwicklung, wird nämlich auch für die Zukunft unseres Landes entscheidend sein. Sie spielt für die internationale Profilierung, aber auch für die Zusammenarbeit mit ausländischen Hochschulen eine grundlegende Rolle und ist auch für die schweizerische Wirtschaft zentral. Schliesslich gehen über 60 Prozent der Absolvierenden nach Abschluss des Studiums in die Industrie oder in den privaten Dienstleistungssektor.

Eine wichtige Frage, die sich in diesem Zusammenhang stellt, ist jene nach grösserer Autonomie der Fachhochschulen. Heute haben wir ein sehr enges, bürokratisches Regelungsgeflecht, welches den Gestaltungsbereich erheblich einschränkt. Die Probleme, mit denen wir bei den KMU kämpfen, müssen wir unbedingt auch für den vorgelagerten Schulbereich angehen und lösen.

Ausserdem braucht es eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Universitäten, den ETH und den Fachhochschulen. Am Anfang stand der Aufbau im Vordergrund, doch jetzt ist die Zeit gekommen, diese Zusammenarbeit verstärkt anzupacken.

Gerade angesichts dieser grossen Herausforderungen und Anforderungen brauchen wir eine massvolle und nicht eine überschiessende Revision. Sie muss auch die bestehenden Strukturen und Funktionen der einzelnen Schulen in den Kantonen und Regionen sowie ihre Bedeutung im Gesamtumfeld berücksichtigen. Es ist fraglos, dass nicht in jedem Fall die Quantität das entscheidende Kriterium sein kann; vielmehr muss die Qualität den Ausschlag geben. Wir können nicht für alle Regionen unseres Landes mit der gleichen Zahl Studierender aufwarten.

Schliesslich dürfen wir auch die Schaffung eines Hochschulförderungsgesetzes als übergeordnetes Ziel nicht aus den Augen verlieren; dieses Ziel muss trotz der Revision des Fachhochschulgesetzes angegangen werden.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen namens der SVP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten.