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Bruderer Pascale · Nationalrat · 2004-09-28

Bruderer Pascale · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-09-28

Wortprotokoll

Glaubensfrage, Schicksalsfrage, Grundsatzdiskussion - alle diese Wörter wurden genannt. Das zeigt ganz deutlich, dass wir uns hier in einem wesentlichen Bereich dieser Teilrevision befinden: Wir sind sozusagen bei einer Pièce de Résistance.

Der erste Absatz regelt die prüfungsfreie Zulassung zum Fachhochschulstudium auf der Bachelor-Stufe, und zwar in den Bereichen Technik, Wirtschaft und Design, also in den angestammten Bereichen gemäss Artikel 1 Absatz 1 Buchstaben a bis e. Unbestritten und weiterhin gültig ist das duale System der beruflichen Grundbildung einerseits und der Berufsmaturität andererseits. Als Alternative soll wie bis anhin der Weg über eine eidgenössische oder eidgenössisch anerkannte Matura möglich sein, ebenfalls prüfungsfrei, aber nur sofern die Voraussetzung einer mindestens einjährigen qualifizierten Arbeitswelterfahrung erfüllt ist. Herr Noser, von "Türe zuschlagen" kann also keine Rede sein, es gibt eine Alternative.

Umstritten ist aber, bis zu welchem Zeitpunkt dieses Praktikum absolviert sein muss respektive absolviert werden kann. Die Minderheit I (Randegger) sieht vor, dass die Arbeitswelterfahrung ausnahmsweise auch nach Studienbeginn, jedoch spätestens bis ein Jahr vor dem Diplomabschluss absolviert werden kann. Die Minderheit II (Simoneschi-Cortesi) sieht den vollständigen Abschluss dieser Berufserfahrung bis vor Ablauf des ersten Studienjahres vor.

Die Kommissionsmehrheit ist demgegenüber der überzeugten Meinung, dass der eigentliche Kern der Fachhochschulen ja gerade der Praxisbezug ist. Darum ist es auch völlig klar, dass der so genannte Königsweg in die Fachhochschule weiterhin über die Berufsbildung laufen soll. Daneben soll es aber eine Durchlässigkeit geben, aber immer in Verbindung mit einem Praxisbezug, einer minimalen Berufserfahrung von einem Jahr, die abgeschlossen ist, bevor man das Studium beginnt.

Die Öffnung der Zulassungsbestimmungen für das Berufspraktikum, wie sie von den Minderheiten in unterschiedlichem Ausmass verlangt wird, ist mit grossen Nachteilen verbunden. Ich möchte diese Nachteile in drei Punkten kurz zusammenfassen:

1. Sie schwächt die Berufsmatura als Hauptzubringer zum Fachhochschulstudium.

2. Sie verwässert die Fachhochschulausbildung, indem sie die Qualität insbesondere in jenen Bereichen verringert, in denen berufspraktische Kenntnisse von Studienbeginn weg erforderlich sind, wie z. B. in der Architektur.

3. Mit der Öffnung würden wir eine Ungleichbehandlung bei den Passerellen schaffen, die auch der Herr Bundespräsident erwähnt hat. Diese Ungleichbehandlung bringt unser Bildungssystem aus dem Gleichgewicht. Seit dem 1. April dieses Jahres ist nämlich die Verordnung über die Anerkennung von Berufsmaturitätsausweisen für die Zulassung zu den universitären Hochschulen in Kraft - das ist also die andere Seite von dem, was wir jetzt besprechen. Diese Verordnung regelt, dass Absolventinnen und Absolventen einer Berufsmaturitätsschule nur mit einer Ergänzungsprüfung, die vor Studienbeginn abzulegen ist, an eine Uni zugelassen werden. Würde nun gleichzeitig der Zugang zu den Fachhochschulen für Absolventinnen und Absolventen einer gymnasialen Matur geöffnet, ohne dass diese mindestens eine einjährige qualifizierte Berufserfahrung hätten, so entspräche dies einer offensichtlichen Inkonsequenz.

Diese Argumente leuchteten schon während der Behandlung der Motion Beerli 00.3083 ein, und sie haben Sie, meine Damen und Herren hier in diesem Saal, auch überzeugt. Die Kommissionsmehrheit will auf dieser Linie bleiben, und die Kommission hat sich mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen dafür entschieden, die Zulassungsbedingungen nicht aufzuweichen. [PAGE 1446]

Es wurde auf das Problem mangelnder Praktikumsplätze hingewiesen, dies auch bereits im Eintretensvotum. Diese schwierige Situation leugnen wir überhaupt nicht, ganz im Gegenteil. Es gibt aber andere, alternative Massnahmen, um das Angebot an Praktika gesamtschweizerisch zu erhöhen, ohne dabei einen Qualitäts- und Profilabbau der Berufsbildung in Kauf zu nehmen, wie es in den Augen der Mehrheit der Fall wäre, wenn man dem Weg der Minderheiten folgte. Wichtig ist auf alle Fälle nicht bloss die Anzahl, sondern auch die Qualität der Praktika. Diese sollen Einblick geben in den Berufsalltag, in die Betriebe hinein.

Ein weiteres Wort zur Bedeutung des Praxisbezuges und zum Grund, weshalb sich die Fachhochschulen unserer Meinung nach tief ins "eigene Fleisch" schneiden würden, wenn sie die Praktika für den Berufsbildungsweg schmälern würden: Manchmal wird ja die Befürchtung geäussert, der Bachelor-Titel der Fachhochschulen könnte künftig weniger wert sein, weniger wert als die heutigen HTL- und HWF-Abschlüsse und vor allem auch weniger wert im Vergleich zu den Universitätsabschlüssen; wir haben das heute mit Ihnen eben auch schon diskutiert. Begründet wird dies unter anderem auch mit der Dauer der beiden Bildungswege. Das Studium für den universitären Bachelor dauert in vielen Fällen ein Jahr weniger als jenes für den Fachhochschul-Bachelor. Das ist eine Rechnung, die auf den ersten Blick nichts mit dem Praktikumszeitpunkt zu tun hat, den wir hier diskutieren. Aber - das ist das grosse Aber - in einem Gutachten, erstellt von Herrn Professor Dubs, wird klar ausgeführt, dass die Ausbildungsdauer kaum Auswirkungen auf den Wert und auf die Reputation und damit auf die Arbeitsmarktchancen der Ausgebildeten hat. Einzig und allein entscheidend - darum sind wir eben bei diesem Punkt hier - sind die Profilierung und die Qualität der Fachhochschulen und ihr Erfolg bei den Bemühungen, ihre Andersartigkeit zu unterstreichen, ihre Andersartigkeit eben zur Marke zu machen - "gleichwertig, aber andersartig", Sie erinnern sich.

Die Öffnung der Zulassung gemäss den Anträgen der Minderheiten birgt die Gefahr, dass immer mehr Gymnasiastinnen und Gymnasiasten ohne berufliche Erfahrung die Fachhochschule wählen, dass die Fachhochschulen dadurch an Praxisbezug verlieren und dass ihr Bachelor-Studium tatsächlich an Profil einbüssen könnte. Das ist eine Befürchtung, die die Kommissionsmehrheit mit Besorgnis teilt, eine Entwicklung, die wir verhindern wollen. Die Fachhochschulen dürfen nicht zum Überlaufbecken der Unis werden, sie dürfen nicht im universitären Sinn "verakademisiert" werden, sonst laufen sie Gefahr, ihre Andersartigkeit zu verlieren und damit eben auch ihre Kernkompetenz, nämlich die Nähe zum praktischen Alltag, die Nähe zum Berufsalltag.

Ich erinnere zum Schluss nochmals daran, dass Absatz 1 die angestammten und nicht die neu zu integrierenden Fachbereiche betrifft - wie es Herr Bundespräsident Deiss vorher gerade noch einmal betont hat.

Bitte stimmen Sie in den wesentlichen Punkten der Kommissionsmehrheit zu, die ja auch vom Bundesrat unterstützt wird.