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preparatory:AB 45278

Schneider Johann N. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-09-29

Wortprotokoll

In diesem Fall stelle ich fest, dass die FDP-Fraktion den Antrag der Mehrheit unterstützt und den Minderheitsantrag Berberat sowie den Antrag Recordon ablehnt.

Es kann nicht darum gehen, einen juristischen Fachstreit darüber zu führen, ob Buchstabe c in Buchstabe b inbegriffen sei oder nicht und deshalb einer besonderen Erwähnung bedürfe oder nicht. Wir wollen klare Lösungen und vertrauen darauf, dass die Verwaltung die nötigen Abklärungen getroffen hat und das Ergebnis in die Rechtsetzung hat einfliessen lassen.

Wir haben uns erklären lassen, dass Notwehr und Notstand gemäss Strafrecht zu verstehen sind und dass das so genannte "letzte Mittel" der Güterabwägung dient. Der Bundesrat wird festzulegen haben, in welchen Fällen ausserhalb von Notwehr und Notstand das Grenzwachtkorps die Waffe als letztes Mittel einsetzen darf und kann.

Genau aus diesem Grund ist der Zusatz, den wir im Antrag Recordon finden, überflüssig und auch störend. Er ist überflüssig, weil es in die bundesrätliche Kompetenz fallen wird zu definieren, wie der Waffengebrauch genau zu handhaben ist. Wir wissen aus der Botschaft, dass der Waffengebrauch nur dann erfolgen darf, wenn alle anderen Massnahmen und Mittel nicht ausreichen, um Leib und Leben zu schützen. Der Zusatz ist auch störend, weil er die Logik des Artikels durchbricht. Man will hier in einer logischen Abfolge den Waffengebrauch bzw. die Sachverhalte umschreiben, die ihn rechtfertigen. Diese soll nicht durch eine Ausnahme in einem Zusatz aufgehoben werden.

Ich bitte Sie aus den dargelegten Gründen, dem Antrag der Mehrheit zu folgen.