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Goll Christine · Nationalrat · 2004-09-30

Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-09-30

Wortprotokoll

Herr Bortoluzzi, das Krankenversicherungsgesetz besteht etwas länger als seit 1996. Sie wissen, dass es eines der ersten Sozialversicherungsgesetze war, das überhaupt in der Schweiz etabliert wurde. Es ist aber richtig, dass die erste Revision des KVG 1996 nach einer Megadebatte und nach langer Vorarbeit endlich in Kraft gesetzt wurde.

Ich möchte Ihnen in diesem Zusammenhang auch sagen, Herr Bortoluzzi, dass die grösste sozialpolitische Errungenschaft in diesem KVG die Festschreibung des Obligatoriums ist. Dieses Obligatorium beinhaltet, dass niemand, keine obligatorisch grundversicherte Person - kein Mann, keine Frau, kein Kind -, aufgrund dieser ersten, 1996 in Kraft getretenen Revision diskriminiert werden darf und dass kein Krankenversicherer, d. h. keine Krankenkasse, eine Person ablehnen kann. Genau dieses Obligatorium und dieses KVG beinhalten auch, Herr Bortoluzzi, dass gerade im Bereich der Pflege keine Unterschiede gemacht werden dürfen. Deshalb noch einmal, wenn Sie mich auf unsere frühere Bundesrätin ansprechen: Unsere frühere Bundesrätin hat für Transparenz gesorgt. Es war nämlich alt Bundesrätin Ruth Dreifuss, die diese Verordnung zur besseren Transparenz auch in Kraft gesetzt hat.

Ich betone nochmals, dass es verfassungs- und gesetzeswidrig ist, wenn im Bereich der Pflege Unterschiede zwischen grundversicherten und zusatzversicherten Personen gemacht werden. Das ist unhaltbar, und ich hoffe sehr, dass der Bundesrat, der ja immerhin auch eine Aufsichtspflicht hat, in diesem Bereich auch klar und deutlich intervenieren wird.

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