Stahl Jürg · Nationalrat · 2004-09-30
Stahl Jürg · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-09-30
Wortprotokoll
Zu Beginn möchte ich meine Interessenbindung offen legen: Ich bin Mitglied der Geschäftsleitung einer Versicherungsunternehmung, welche in den acht Jahren seit Inkrafttreten vom Risikoausgleich nicht profitierte.
Die SVP-Fraktion wird dem Bundesrat, dem Ständerat und folglich der Minderheit Borer folgen. Der gemeinsame Nenner, den bestehenden Risikoausgleich um weitere fünf Jahre zu verlängern, ohne ihn zu verändern, scheint uns richtig und in der laufenden, aufgeteilten KVG-Reform konsequent.
Der Risikoausgleich - wir haben es gehört - basiert auf den Kriterien Geschlecht und Alter. Somit erhält der Versicherer für jede versicherte Frau die Differenz zu den Durchschnittskosten der Erwachsenen. Er erhält ebenso für jede ältere Person die Differenz zu den Durchschnittskosten sämtlicher Erwachsener. Dank diesem Mechanismus und diesen präzisen Faktoren wird den Versicherern, welche im Verhältnis mehr Frauen und ältere Menschen versichern, dieses zusätzliche Risiko durch die übrigen Krankenversicherer ausgeglichen. Die Absicht bei der Einführung war - das ist jetzt ganz wesentlich -, die Erosion des Versichertenbestandes bei Versicherern zu vermeiden, welche mehr ältere Personen und Frauen versichern. Nach acht Jahren Risikoausgleich zeigen die Zahlen, dass es zu keiner Erosion gekommen ist. Die Versichertenbestände sind grösstenteils stabil bis ansteigend. Da hätte man durchaus den Antrag stellen können - wir haben darauf verzichtet -, den Risikoausgleich nicht mehr zu verlängern. Denn alles in allem bleibt der Risikoausgleich ein wettbewerbsfremdes Element.
Trotzdem ist die SVP-Fraktion für eine Verlängerung. Wir wehren uns aber entschieden gegen die immer wieder geforderten Änderungen und vor allem "Verfeinerungen" im Risikoausgleich. Mit Änderungen wie Hochkostenpool, Hospitalisierungsausgleich, Ausgleich der Fälle chronischer Erkrankungen usw. - und mir sind die Resultate dieser Forschungsstudien bestens bekannt - wird versucht, soziale Probleme unter wissenschaftlich-theoretischen Gesichtspunkten zu therapieren. Die Kostenfolgen, die Frage der Realisierbarkeit und die Wettbewerbsverzerrung werden gänzlich auf der Seite gelassen.
Die SVP-Fraktion lehnt den Antrag der Mehrheit ab, denn der Risikoausgleich muss ein Risikoausgleich bleiben, muss auf objektiven Kriterien beruhen und darf nicht zu einem Kostenausgleich, zu einer -umverteilung, verkommen. Die praktische Umsetzung mit mehreren Kriterien ist höchst problematisch; insbesondere das Führen einer zentralen Datenbank mit Daten über den Gesundheitszustand der Versicherten ist gefährlich und kaum aktuell zu halten. Die daraus resultierenden Administrationskosten sind sehr, sehr hoch. Die Komplexität eines "verfeinerten" Ausgleichs - und das scheint mir etwas ganz Wesentliches - fördert Fehler und Betrug. Und das Wesentliche: Die Überlegungen in der SVP-Fraktion gehen dahin, dass die versicherten Personen überhaupt keine Vorteile haben, wenn wir den Risikoausgleich anpassen. Im Gegenteil: Die Gefahr, dass das System verteuert wird, ist sehr gross, und wir alle wissen, dass die Verteuerung des Systems Konsequenzen hat - vor allem für die Prämienzahler.
Die versicherten Menschen stehen bei uns im Mittelpunkt. Darum bitte ich Sie, bei Ihren Überlegungen dem Bundesrat, dem Ständerat, welcher diese Bestimmung einstimmig gutgeheissen hat, und der Minderheit Borer - der Entscheid in der Kommission wurde mit 11 zu 10 Stimmen gefällt - zu folgen.